Ein Jahr nachdem der Zivilsache gegen Quinctius verteidigte Cicero den wegen Vatermordes angeklagten Sextius Roscius, der aus Ameria stammte. Der Hintergrund des ganzen Prozesses war die sullanische Proskription (das Verkünden der Namen der Geächteten im alten Rom, speziell unter Sulla). Das bemerkenswerteste aber war, dass Chrysogonus, ein Günstling und Freigelassener Sullas, mit den Mördern gemeinsame Sache machte, und den Ermordeten nachträglich auf die Liste der Proskribierten setzte. Weil dieser sich mit den Mördern zusammen in den Besitz der Familiengüter bringen wollte. Der Gewinn des Prozesses machte Cicero zu einem der gesuchtesten Anwälte in Rom.
Danach reiste er für zwei Jahre nach Athen und Rhodos um seinen Studien nachzugehen. Danach nahm er seine Anwaltstätigkeit vor Gericht wieder auf. Sie brachten ihm die Beziehungen ein, die er als novus homo benötigte, um zu den Ämter der regierenden Klasse Zugang zu verschaffen. Er trat danach den cursus honorum an.
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