ÜBERSICHT (SKIZZE 1)
Unter Finanzierung ist die Beschaffung des erforderlichen Kapitals zu verstehen. Der Umgang und die Fristigkeit des Kapitalbedarfes hängt von der Größe und Art der geplanten Investition ab.
Die Finanzierungsmaßnahmen können unterschieden werden
-nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber in:
o Eigenfinanzierung
o Fremdfinanzierung
- nach der Herkunft des Kapitals in:
o Außenfinanzierung
o Innenfinanzierung
AUßENFINANZIERUNG
Sie kann durch Einlagen der bisherigen Gesellschafter bzw. Beteiligung neuer Gesellschafter oder durch Kreditaufnahme erfolgen.
INNENFINANZIERUNG
Sie erfolgt durch einbehaltene Gewinne, durch Umschichtung oder durch Bildungen von Rückstellungen, die zunächst nicht benötigt werden.
EINLAGEFINANZIERUNG
Bei der Einlagefinanzierung stellen die Eigentümer des Unternehmens dem Unternehmen Eigenkapital zur Verfügung, bzw. es wird weiteren Anlagesuchenden die Möglichkeit geboten, sich an einem bestehenden Unternehmen zu beteiligen.
KREDITFINANZIERUNG (SKIZZE 2)
Ein Kredit liegt dann vor, wenn Leistungen und Gegenleistungen zeitlich aufeinanderfallen.
Der eine Vertragspartner (Kreditgeber) leistet früher, der andere Vertragspartner (Kreditnehmer) erbringt die gegenleistung später.
Wie der Kaufvertrag ist auch der Kreditvertrag eine übereinstimmende Willenserklärung, die ausdrücklich (schriftlich, mündlich) oder durch Stillschweigen zustande kommen kann.
Der Kreditvertrag regelt die verschiedenen Bestimmungsstücke des Kredits. Je nach diesen Bestimmungsstücken oder Kreditmerkmalen könnte man die Kredite auf vielfältige Weise einteilen.
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