Die Abschlußprüfer (mind einer) werden von der Hauptversammlung gewählt (Vorschlagsrecht des AR). Das Vertragsverhältnis zur AG ist im Regelfall ein Werkvertrag.
Zu prüfen ist der Jahresabschluß und der Lagebericht (allenf auch Konzernabschluß und dessen Lagebericht), die Buchführung ist einzubeziehen. Die Prüfung hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzl Vorschriften und die Bestimmungen der Satzung beachtet worden sind. Die Abschlußprüfung endet mit Vorlage eines schriftl Prüfungsberichtes und der Erteilung des Bestätigungsvermerkes.
Sind Einwendungen zu erheben, so hat der Abschlußprüfer den Vermerk einzuschränken oder zu versagen (Begründung!). Der Bericht ist dem Vorstand und dem AR vorzulegen. Bei Meinungsverschiedenheiten zw Abschlußprüfer u der Gesellschaft entscheidet auf Antrag des Abschlußprüfers oder der gesetzl Vertreter der zuständige Gerichtshof erster Instanz im Außerstreitverfahren.
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