Gewerkschaften, Organisationen, in denen sich abhängig beschäftigte Arbeitnehmer zur Durchsetzung gemeinsamer wirtschaftlicher und sozialer Interessen gegen die Arbeitgeberschaft zusammenschließen.
Geschichte
Gewerkschaften sind die organisierte Reaktion der Arbeiter auf die Auswirkungen der Industrialisierung. Die ersten Gewerkschaften entstanden in Westeuropa und den Vereinigten Staaten gegen Ende des 18. Jahrhunderts und zu Beginn des 19. Jahrhunderts als Reaktion auf die Entwicklung des Kapitalismus. Mit der Entstehung des Fabriksystems verließen viele Menschen ihre Heimat auf dem Land, um in den städtischen Zentren einen der relativ wenigen Arbeitsplätze zu erkämpfen. Dieser Arbeitskräfteüberschuß machte die Arbeiterklasse immer abhängiger von ihren Arbeitgebern. Um diese Abhängigkeit auszugleichen und den Arbeitern zu helfen, eine gewisses Maß an Kontrolle über ihre Rolle im Wirtschaftsleben zu erreichen, wurden die ersten Gewerkschaften von ausgebildeten Handwerkern gegründet. Arbeitgeber und Regierung setzten diesen Gruppen großen Widerstand entgegen; man betrachtete sie als ungesetzliche Vereinigungen oder Verschwörungen zur Einschränkung des Handels. Während des 19. Jahrhunderts wurden viele dieser gesetzlichen Barrieren für die Gewerkschaften abgeschafft, und zwar aufgrund von Gerichtsbeschlüssen und positiver Gesetzgebung. Doch die ersten Gewerkschaften überlebten die wirtschaftlichen Depressionen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts nicht.
Internationale Gewerkschaftsorganisationen
Die frühesten internationalen gewerkschaftlichen Körperschaften waren eng verbunden mit sozialistischen Gruppen, und selbst heute ist in vielen wichtigen internationalen Körperschaften der größte Teil der angeschlossenen Organisationen sozialistisch orientiert. Bereits im Jahr 1889 bildeten einige nationale Druckergewerkschaften das erste der internationalen Gewerkschaftssekretariate für Arbeiter einer bestimmten Berufsgruppe. 1901 gründeten mehrere nationale Gewerkschaften den späteren Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB). Nach dem 2. Weltkrieg wurde der IGB aufgelöst und eine neue Organisation gegründet, der Weltgewerkschaftsbund (WGB). Er versuchte, sowohl kommunistische als auch nichtkommunistische Gewerkschaften gleichermaßen zu vertreten. Doch bald fanden es die Gewerkschaften der demokratischen Länder unmöglich, mit den kommunistisch kontrollierten Körperschaften zusammenzuarbeiten. Sie verließen den (WGB) und gründeten den Internationalen Bund Freier Gewerkschaften (IBFG), dem die große Mehrheit der nichtkommunistischen Gewerkschaften angehört. Die Mitglieder im Weltgewerkschaftsbund WGB kommen heute aus dem früheren sowjetischen Block und aus kommunistischen Gewerkschaften in einigen wenigen demokratischen Ländern. Heute sind viele Organisationen in Westeuropa, Lateinamerika und Afrika dem christlich orientierten Weltverband der Arbeitnehmer (WVA) angeschlossen.
Der österreichische Gewerkschaftsbund ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Er besitzt eigene Rechtspersönlichkeit und ist vereinsrechtlich organisiert. Innerhalb des ÖGB existieren mehrere politische Gruppierungen, von denen traditionell die sozialistischen Gewerkschafter, gefolgt von christlichen und parteifreien Gewerkschaftern, die einflußreichsten sind.
Die zentrale Organisation
Kontrollausschuß Präsidium Zentral- (Haupt-)
Vorstand Bundeskongreß
Vorständekonferenz
Bundesvorstand
Gewerkschaftstag
Ortsgruppen Bezirksgruppen Betriebsgruppen
Aufgaben der ÖGB
Die in den Statuten des ÖGB festgelegten Aufgaben gelten auch für alle 15 Fachgewerkschaften.
Zum Beispiel:
die Herbeiführung günstiger Arbeitsverhätlnisse
die Mitwirkung an der Erschließung und Erhaltung von Arbeitsplätzen
Mitwirkung an Gesetzen wirtschaftlicher und sozialpolitischer Art
die Vereinbarung von Kollektivverträgen mit den Arbeitgebern
die Führung von Unterhandlungen in Streitfällen aus dem Arbeitsverhältnis
die Wahrung, Verbesserung und der Ausbau des Arbeitnehmerschutzes
die Schaffung von Bildungseinrichtungen
die Unterstützung von Mitgliedern im Falle unverschuldeter Erwerbsunfähigkeit
die Pflege der Beziehung zu Gewerkschaften anderer Länder (internationale Berufssekretariate)
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