Nur zwei Wochen nach der Einführung des Notgeldes versuchte die Österreichische Nationalbank AG das Wörgler Programm zu stoppen, da sie eine Verletzung ihren Banknotenprivilegs sah. Unterguggenberger reist mit einer kleinen Delegation nach Wien um bei Minister Rintelen vorzusprechen. Sie ernten Verständnis von ihm. Auch die Kufsteiner Bezirkshauptmannschaft erlaubt das Experiment vorerst, muß die Ausgabe der Arbeitswertscheine aber im Jänner 1933 auf Antrag der Landesregierung verbieten. Der Gemeinderat beruft beim Landeshauptmann gegen die Entscheidung. Die Arbeitswertscheine verletzen nicht das Banknotenmonopol der Nationalbank, da sie ja nur auf den an der Nothilfe beteiligten Personenkreis beschränkt sei, und die Teilnahme auf freiwilliger Basis beruht.
Die Berufung wurde abgewiesen. Im März wendet sich der Gemeinderat an den Verfassungsgerichtshof. Wieder ohne Erfolg. Auch eine letzte Intervention bei Kanzler Dollfuß war umsonst. Am 15. September mußten die Scheine eingezogen werden.
Der endgültige Todesstoß erfolgte am 18. November, als das Ende der Aktion vom Verfassungsgerichtshof bestätigt wurde.
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