Biografie von Jean-Marie Le Pen Le Pen, Jean-Marie (*1928), französischer Politiker, Vorsitzender der rechtsextremen Partei Front National (FN). Le Pen wurde am 20. Juni 1928 in La Trinité-sur-Mer in der Bretagne als Sohn eines Fischers geboren. Er besuchte eine Jesuitenschule in Vannes, studierte Jura in Paris und wurde während seiner Studentenzeit Vorsitzender einer rechtsgerichteten Studentenpartei. Nach Abschluss seines Studiums ging er in die Fremdenlegion, mit der er 1954 nach Indochina und 1957 nach Algerien kam. 1958 wurde er in die französische Nationalversammlung gewählt und schloss sich einer lockeren Gruppierung um Pierre Poujade an, die die Interessen des unteren Mittelstandes vertrat.
1962 verlor Le Pen sein Abgeordnetenmandat. 1972 gründete er den Front National (FN), dessen Vorsitz er auch übernahm, aber erst bei den Kommunalwahlen von 1983 erzielte seine Partei ein so bemerkenswertes Ergebnis, dass sie zu einem nicht zu unterschätzenden, zugleich äußerst umstrittenen Faktor in der französischen Politik wurde. 1984 wurde Le Pen in das Europäische Parlament in Straßburg gewählt. Die vorübergehende Einführung des Verhältniswahlrechtes ermöglichte ihm 1986 zusammen mit 32 Abgeordneten des FN die Rückkehr in die Nationalversammlung, aber als das Verhältniswahlrecht 1988 wieder abgeschafft wurde, verlor der FN alle seine Mandate. Als Präsidentschaftskandidat konnte Le Pen 1988 14,4 Prozent der Stimmen auf sich vereinen; 1995 lag sein Wahlergebnis bei über 15 Prozent. Bei den Kommunalwahlen im selben Jahr kam der FN landesweit auf fast fünf Prozent und eroberte die Bürgermeisterämter dreier südfranzösischer Städte.
Das Versagen der französischen Politik gegenüber den Problemen Rezession und Arbeitslosigkeit trieb große Teile der Bevölkerung auf die Seite Le Pens, der in populistischer Manier vor allem das politische Establishment in Frankreich und die Einwanderung aus dem Nahen Osten und aus Afrika kritisierte. 1989 und 1994 wurde Le Pen erneut in das Europäische Parlament gewählt. Bei den vorgezogenen Neuwahlen zur Nationalversammlung im Juni 1997 gewann der FN aufgrund des Mehrheitswahlrechts nur mehr einen Sitz, den er allerdings ein Jahr später aufgrund von Nachwahlen wieder verlor; bei den Regionalwahlen im März 1998 kam der FN erneut auf etwa 15 Prozent. Im Dezember 1997 wurde Le Pen wegen Verharmlosung von NS-Verbrechen - bereits zum zweiten Mal - zu einer Geldstrafe verurteilt; im April 1998 wurde er wegen Tätlichkeiten im Wahlkampf von 1997 zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, außerdem wurden ihm für zwei Jahre die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen, er darf also u. a. kein öffentliches Mandat wahrnehmen.
Im November 1998 wurde das Strafmaß in zweiter Instanz auf ein Jahr verringert, wogegen Le Pen erneut Berufung einlegte, so dass das Urteil vorerst suspendiert wurde. Im November 1999 bestätigte das Pariser Kassationsgericht das Urteil von 1998 endgültig. Im Februar 2000 reichte Le Pen, der sich weigerte, seinen Sitz im Europäischen Parlament aufzugeben, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage gegen das Urteil ein. Bereits im Oktober 1998 hatte das Europäische Parlament Le Pen die Immunität entzogen und damit den Weg für die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen Volksverhetzung gegen ihn frei gemacht; Le Pen hatte im Dezember 1997 in München die nationalsozialistischen Gaskammern als "Detail der Geschichte" bezeichnet. Im Juni 1999 verurteilte das Münchner Amtsgericht Le Pen wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe. Ein Einspruch Le Pens wurde abgelehnt.
Unterdessen spitzte sich der innerparteiliche Machtkampf zwischen dem autokratischen Vorsitzenden Le Pen und seinem Stellvertreter Bruno Mégret unaufhaltsam zu. Im Dezember 1998 schloss Le Pen seinen Rivalen Mégret sowie weitere prominente Oppositionelle aus der Partei aus und leitete damit die Spaltung der Partei ein. Die Abweichler aus dem FN wählten im Januar 1999 auf einem Sonderparteitag Mégret zum ihrem Vorsitzenden und benannten sich zur Unterscheidung vom alten FN in Front National-Mouvement National um. Le Pen erkannte weder den Sonderparteitag, noch die neue Bewegung noch deren Vorsitzenden an. Im Mai 1999 entschied ein Pariser Gericht in der Auseinandersetzung zwischen Le Pen und Mégret zugunsten Le Pens: Es bestätigte Le Pen als rechtmäßigen Parteiführer und untersagte Mégrets Partei die Führung des Namens Front National. 2.
April 1998: Aufgrund seiner Aktionen bei einer Schlägerei mit Gegendemonstranten entzog das Landgericht in Versailles dem Führer der rechtsextremen französischen Nationalen Front (FN), Jean-Marie Le Pen, für zwei Jahre die bürgerlichen Ehrenrechte. Zudem wurde er zu drei Monaten Haft auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 20 000 Französischen Francs verurteilt.
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