Um die Stabilität des Geldwerts zu gewährleisten, muß die Bundesbank die in der Volkswirtschaft vorhandenen Geldbestände laufend überwachen und deren Wachstum durch geeignete Steuerungsverfahren unter Kontrolle halten. Denn schießt die Geldmenge zu stark über die Produktionsmöglichkeiten der Wirtschaft hinaus, ist der Verfall des Geldwertes vorprogrammiert.
Zur Messung der Geldbestände stützt sich die Bundesbank auf verschiedene international gebräuchliche Konzepte. Strenggenommen sind unter "Geld" nur völlig liquide Mittel zu verstehen: Zum einen das Bargeld, das in Form von Münzen und Banknoten im Umlauf ist, zum anderen die Sichteinlagen der Banken, über die jederzeit per Scheck oder Überweisung verfügt werden kann.
2.1 Bargeld
Ende 1960 belief sich der Bargeldbestand (Abb.2) der BRD auf 21,8 Mrd. DM; 1970 waren es 39,5 Mrd. und 1980 rund 91,2 Mrd. DM.
Wegen der Ausweitung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, vor allem bei Lohn- und Gehaltszahlungen) blieb die Entwicklung des Bargeldumlaufs lange Zeit hinter dem Wachstum des nominalen Sozialprodukts zurück. In den letzten Jahren wurde die Bargeldnachfrage aber durch besondere Einflüsse in die Höhe getrieben. So 1988, als die Einführung der Quellensteuer eine "Flucht ins Bargeld" auslöste, und 1990, als die D-Mark mit der Währungsunion auch in Ostdeutschland Einzug hielt. Seitdem hat der Bargeldbestand noch einmal kräftig zugenommen, zumal die zum Jahresanfang 1993 neu eingeführt Zinsabschlagsteuer wieder viele Anleger dazu veranlaßte, in großem Umfang Bargeld zu horten.
Ende 1992 waren insgesamt 227,3 Mrd. DM Bargeld im Umlauf, davon Banknoten im Wert von 213,4 Mrd. DM und Münzen im Wert von 13,9 Mrd. DM. Das entsprach einem Betrag von rund 2820 DM je Einwohner. Der Stückzahl und dem Wert nach ist der 100-DM-Schein die meistverbreitete Banknote.
2.2 Geldmengenziel
Ende 1974 ging die Bundesbank als erste Zentralbank dazu über, das von ihr angepeilte Geldmengenwachstum jährlich im voraus als Geldmengenziel (Abb.3) anzukündigen. Damit verfolgte sie die Absicht, die Inflationserwartungen zu dämpfen und alle am Wirtschaftsleben beteiligten - Tarifparteien und Staat, Unternehmen und private Haushalte - zu einem stabilitätskonformen Verhalten zu veranlassen.
Bei der Festlegung der Geldmengenziele dient die jeweils für das folgende Jahr erwartete Wirtschaftsentwicklung als Richtschnur. Als Regel gilt, daß die jährliche Wachstumsrate der Geldmenge mit der erwarteten Zunahme des Produktionspotentials in Einklang stehen soll. Davon ist die Bundesbank gelegentlich durch Zu- oder Abschläge beim Geldmengenziel abgewichen, wenn zum Zeitpunkt der Zielformulierung keine Preisstabilität bestand oder wenn die Wirtschaft stark über- oder unterdurchschnittlich ausgelastet war.
Das Geldmengenziel bezog sich zunächst auf die Zentralbankgeldmenge, seit 1988 auf die weitgefaßte Geldmenge M3 (siehe Abb.4).
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