Übersicht der Merkzeichen (vgl. Der Beauftragte der Bundesregierung 1998, 24f.):
G:
\"erheblich gehbehindert\", wichtig für Freifahrtregelungen im öffentlichen Personenverkehr und Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer
aG \"außergewöhnlich gehbehindert\", wichtig für die Freifahrtregelung im öffentlichen Personenverkehr, Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sowie für Sonderparkrechte im Kraftfahrzeugverkehr
H \"hilflos\", wichtig für erhöhte Freibeträge bei der Einkommensteuer, Freifahrtregelung im öffentlichen Personenverkehr und Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer
BL \"blind\", wichtig für bestimmte Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, für Landesblindengeld, für die Freifahrtregelung im öffentlichen Personenverkehr, Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sowie für erhöhte Freibeträge bei der Einkommensteuer
RF erfüllt die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
1.KL erfüllt die im Verkehr mit Eisenbahnen tariflich festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen für die Benutzung der 1.Wagenklasse mit Fahrausweis der 2.Wagenklasse
B \"Notwendigkeit ständiger Begleitung nachgewiesen\", wichtig für die kostenlose Beförderung der Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr
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