Die Nationalversammlung reagierte auf die wachsenden sozialen Unruhen im Sommer 1789 (Bauernaufstände in den Provinzen, Hungeraufstände in den Städten). Sie füllte damit das Machtvakuum, das seit Juli bestanden hatte. In dieser Phase, Frankreich hatte noch keine Verfassung, übte sie sowohl Exekutive als auch Legislative aus. Sie stützte sich dabei vor allem auf die revolutionären neuen Stadtverwaltungen und die neu geschaffene Nationalgarde. Die ökonomischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Absolutismus wurden beseitigt, nach dem Vorbild der nordamerikanischen Menschenrechtserklärung wurden in Europa erstmals, dem Grundgedanken der Aufklärung folgend, Menschen- und Bürgerrechte gesetzlich fixiert.
Nicht soziale, sondern juristische Gleichheit wurde angestrebt. Im Interesse des Großbürgertums, aber auch vieler Bauern wurden die Grundlagen für die Durchsetzung kapitalistischer Eigentumsverhältnisse geschaffen. Die politischen und sozialen Interessen der städtischen Unterschichten blieben weitgehend unberücksichtigt (sie bekommen z.B. kein Wahlrecht).
- Formierungsprozeß bürgerlicher Macht- und Besitzverhältnisse 1789/91
- vorläufiger Endpunkt: Verfassung 1791
Neuwahl der Nationalversammlung (01.10.1789)
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