Unabhängig ob nun die Todesstrafe abschreckend ist und somit vielleicht weitere
Verbrechen verhindern kann oder nicht, muß sich jeder die Frage stellen: \"Kann ich die
Todesstrafe mit meinem Gewissen vereinbaren? Würde ich mich schuldig fühlen, wenn
ein un schuldiger Mensch aufgrund eines Justizirrtums hingerichtet würde?\" Ich gebe zu
bedenken, daß ein Justizirrtum niemals völlig ausgeschlossen werden kann.
Aus christlicher Sicht, berufend auf das Alte Testament kann die Todesstrafe als eine
durchaus legitime Bestrafung interpretiert werden, beispielsweise im 4. Buch Mose 35,30
steht:
\"Wer einen Menschen erschlägt, den soll man töten auf den Mund zweier Zeugen hin.
(...)\"(15)
Das Alte Testament ist in dieser Frage nicht ganz eindeutig, denn gemäß dem Fünften
Gebot:
\"Du sollst nicht töten.\"(16)
ist das Töten grundsätzlich verboten. Demnach müßte auch das Töten auf gerichtlichen
Beschluß ein Verstoß gegen das Fünfte Gebot darstellen. Im Gegensatz zum Alten
Testament ist das Neue Testament in Sachen Bestrafung zurückhaltender. Jesus zeigte
uns mit seiner vorbildliche Lebensführung, daß die Menschen in Toleranz und
Vergebung miteinander leben sollen. Im Abschnitt \"Persönliche Stellungnahme /
Meinung\" dieses Referates werde ich hierauf näher eingehen.
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