Bei der Exekution mit der Giftspritze wird dem Verurteiltem eine Überdosis eines schnell
wirkendem Betäubungsmittels, kombiniert mit einem chemischen Lösungsmittel, intravenös
injiziert. Wehrt sich das Opfer während der Hinrichtung, so besteht die Möglichkeit, daß das
Gift in die Arterie oder in die Muskeln gelangt, was sehr schmerzvoll sein kann. Werden die
Mengen falsch berechnet, kann die Lösung dickflüssig werden und die Nadel verstopfen, so
daß das Gift nur sehr langsam eintritt, was den Sterbevorgang verlängert. Das Opfer ist
möglicherweise bei vollem Bewußtsein, wenn die Lähmung der Lunge eintritt.
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