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Niemandem kann durch den Tod des Täters geholfen werden. Es kann weder das Verbrechen gemindert noch ungeschehen gemacht werden. Es werden bei den Anhängern der Todesstrafe nur Rachegelüste befriedigt. Ist der Staat nicht verpflichtet solchen Gelüsten überlegen gegenüber zu stehen? Wird nicht eher der moralische Standpunkt des Staates in Frage gestellt? | |||||||||||||||
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