a) Gerechtigkeit
Platon wollte "Normen für den sittlichen und den rechtlichen Bereich aufstellen" Die Frage nach dem Wesen der Gerechtigkeit ist zentrales Thema in "Politeia". Platon forderte, dass die "Regierungskunst" nicht aus Eigeninteresse ausgeübt werden sollte:
- Die Gesellschaftsordnung ist gerecht, "wenn die Stände - nämlich der Stand der Regierenden, der Stand der Krieger und Sicherheitsorgane (die "Wächter"), der Stand der Arbeiter - im richtigen Verhältnis zueinander stehen" .
- Die Menschen sollen diese Hierarchieordnung anerkennen und sich der sozialen Ordnung fügen.
- Ein gerechtes Individuum soll immer eher vernünftig handeln als affektiv.
Platon forderte, dass die Philosophen Könige sein sollten beziehungsweise die Könige philosophieren. Da die Philosophen-Könige in ihren Entscheidungen frei sein sollten, ähnelte der ideale Staat Platons einem totalitären System, weswegen er später scharf kritisiert wurde (unter anderem vom österreichischen Philosophen Karl Popper).
Platon wollte bei Herrschern und Wächtern sowohl Familiengründung als auch Privatbesitz verbieten. Die Kinder sollten gemeinsam vom Staat aufgezogen werden.
Der Philosoph definierte auch den Stand der Berufssoldaten, die in Musik und Gymnastik unterrichtet werden sollten.
In seinem späteren Werk "Die Gesetze" schwächt er diese Thesen jedoch wieder ab. Allerdings forderte er, das Privatleben solle noch strenger kontrolliert werden, und auch die Kunst zensiert.
b) Kritik
Aufgrund Platons "Der Staat" erntete der Philosoph viel Kritik in der Geschichte der abendländischen Philosophie. Insbesondere Karl Popper warf ihm vor, ein Feind der "offenen Gesellschaft" zu sein. Er sah Platon als einen Wegbereiter oder Vordenker eines totalitären bzw. autoritären Regimes. In Anbetracht der damaligen Zeitumstände ist jedoch Platons Staatslehre nicht verwunderlich. Die kommunistische Idee, dass Privatbesitz Habgier verursache, besaß sicherlich schon damals seine Richtigkeit.
"Platons politische Philosophie beruht auf dem Gedanken, dass im All das Ganze Vorrang gegenüber dem Teil habe" Die Gemeinschaft und ihre wesentlichen Anliegen haben also Vorrang vor dem Einzelnen und seinen Interessen.
|