Wasser ist eines unser wichtigsten Lebensmittel! Es steuert den
Stoffwechsel, transportiert Nährstoffe und Mineralien, führt Schlacken ab,
regelt den Kreislauf und kontrolliert die Körpertemperatur.Der Mensch
braucht täglich 2- 2,5 Liter und kann maximal einen Tag ohne Wasser
auskommen.
Deshalb verlangt das Wohl der Allgemeinheit, daß das Grundwasser vor
Verunreinigungen geschützt wird. Die zunehmende Flächennutzung durch
Siedlung, Gewerbe, Landwirtschaft, Rohstoffgewinnung und Deponien führten
in der Vergangenheit zu einer steigenden Belastung des Grundwassers. Da der
Trinkwasserbedarf im Elbe-Weser-Dreieck inbesondere aus
Grundwasservorkommen gedeckt wird, müssen Schutzmaßnahmen im Einzugsgebiet
von Wasserwerken den pathogenen (krankmachenen) Einflüßen entgegen wirken.
Dies soll durch die Errichtung von Wasserschutzgebieten erreicht werden.
Das Staatliche Amt für Wasser und Abfall (StAWA) ist für die
Beaufsichtigung und Kontrolle der Wasserschutzgebiete verantworlich und ist
somit Vermittler zwischen dem Staat und den Landwirten.
Im Amtsbereich der StAWA Stade liegen für die öffentliche Wasserversorgung
Wasserrechte für eine Fördermenge von rund 65 Millionen m³ vor. Hierfür ist
eine Gesamtfläche von 338,2 km² als Wasserschutzzone ausgewiesen, welche
sich in 24 verschiedene Wasserschutzgebiete im Elbe-Weser-Dreieck
aufteilen. Im Landkreis Cuxhaven gibt es insgesamt 13.
Die Wasserschutzgebiete sind in 3 Zonen aufgeteilt.
Die erste Zone, der Erfassungsbereich, soll den Schutz der
Trinkwasseranlage in der unmittelbaren Umgebung vor jeglichen
Beeinträchtigungen gewährleisten und ist dazu eingezäunt.
Die Zone II liegt in der unmittelbaren Umgebung der Zone I. Sie soll vor
Verunreinigungen durch pathogene Mikrorganismen und sonstigen
Beeinträchtigungen schützen.
Die Schutzzone III ist der unterirdische Zuflußbereich von 50 Tagen hier
gilt der Schutz von schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven
Verunreinigungen.
In allen drei Zonen ist die StAWA Stade beauftragt das Wasser mittels
Proben zu untersuchen. Das Wasser wird aus Prüfbrunnen gezogen, es handelt
sich also um Proben aus dem oberflächennahen Grundwasser.
Vor Ort wird die Probe auf: -Färbung
-Trübung
-Wassertemperatur
-pH-Wert
-Sauerstoffgehalt
-elektrische Leitfähigkeit
-und Geruch überprüft.
Im Labor werden die Parameter: -Karbonat und Gesamthärte
-Calcium
-Magnesium
-Kalium
-Eisen
-Mangan
-Aluminium
-Amonium
-Nitrit
-Nitrat
-Chlorid
-Sulfat
-Phosphat
-und Säurekapazität gemessen.
Als größtes Problem für die Landwirtschaft muß man die
Stickstoffverbindungen und das Kalium ansehen, weil sie auf humusarmen,
intensiv bewirtschafteten Standorten besonders auswaschungsgefährdet sind
und somit das Grundwasser gefährden können. Die Grenzwerte für Nitrat und
Kalium liegen bei 50mg/l bzw. 1-2mg/l. So kommt es in den oberflächennahen
Grundwasser schon vor , daß diese Werte überschritten werden. Es gibt
allerdings einen direkten Zusammenhang zwischen Tiefe der Brunnen und Höhe
der Nitratgehalte.
Im Landkreis Cuxhaven versucht man Grundwasservorkommen in der Tiefe von
170 - 200 Metern für die Wasserversorgung zu erschließen. Dort sind die
Nitratgehalte gleich null. Wenn man dieses Wasser dann mit dem Wasser aus
anderen Entnahmestellen mischt, kann man die Nitrargehalte im Wasser
senken.
Im Landkreis Stade minimieren sich die Werte des Grundwassers, aufgrund der
hier vorzufindenen hydrologischen Gegebenheiten. In der Eiszeit entstand
die sogenannte ,\" Stader Rinne \", die als sehr undurchlässige Schicht gilt
und somit wie ein Schutzschild gegen auswaschungsgefährdete Nährstoffe
wirkt.
Doch nicht nur Nährstoffe aus der Landwirtschaft sind problematisch, auch
für Pflanzenschutzmittel gibt es eine Höchstmengenverordnung. Seit dem 1.
Oktober 1989 ist der Parameterfür Pflanzenschutzwirkstoffe mit einem
Grenzwert von 1 Mikrogramm je Liter festgelegt. Um sich diesen Wert
vorstellen zu können, ist es in zeitlicher Relation ausgedrückt: 1 Sekunde
in 317 Jahren. Dieser Wert ist in der Trinkwassreverordnung der EU als Null
Wert eingetragen.
Die Überwachung und Sicherstellung der Wasserqualität benötigt natürlich
auch finanzielle Mittel. Der Grundwasserschutz wird in diesem Falle von der
Allgemeinheit bezahlt. Die Wasserversorgungsunternehmen geben einen Teil
der Wasserentnahmegebühr an den Kunden weiter ( 10 Pfg m³ ) Somit wird der
Bürger mit dem sogenannten Wassergroschen am Grundwasserschutz beteiligt.
Der pro Kopfverbrauch eines Bürgers liegt bei 40m³ Wasser im Jahr.
Multipliziert mit 10 Pfg, ergibt das 4 DM. Im Einzugsgebiet der StAWA Stade
ergibt das eine Summe von jährlich 120 Millionen DM.
Dieses Geld wird dann teilweise an die Landwirte in Form Förderungen für
Güllelagerraumprogramme und gewässerschutzorientierte Landbewirtschaftung
in Wasserschutzgebieten ausbezahlt. Auch die Kosten für die Verwaltung
werden so abgedeckt.
Ich finde die Art und Weise der Qualitätsüberwachung von unseren
wichtigstem Nahrungsmittel, dem Grundwasser sehr gut. Fachleute überprüfen
die Qualität in regelmäßigen Abständen, die gesetzlichen Vorschriften vom
Staat sind so streng, daß der Bürger sich nie einer Gefahr ausgesetzt
fühlen muß.
Außerdem werden den Landwirten Fachleute zur Seite gestellt, die sie in
wichtigen Fragen des Pflanzenbaus und somit dem Gewässerschutz beraten.
Außerdem gibt es einige sehr interessante Maßnahmen, die von der StAWA
bezuschußt oder bezahlt werden. Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt für
mich, ist die Bezahlung. Durch den Wassergroschen wird der Bürger am
Qualitätsschutz unseres bedeutsamsten Nahrungsmittel beteiligt. Als einzige
Gefahr im Gewässerschutz sehe ich den zu hohen, und damit abschreckenden,
bürokratischen Aufwand der vom Staat verlangt wird.
Wasserqualität
Bedeutung des Wassers für den Körper:
- Steuerung des Stoffwechsels
- Transportmittel für Nährstoffe und Mineralien
- regelt Körpertemperatur
- Verbrauch 2- 2,5 Liter / Tag
Im Elbe-Weser-Dreieck wird der Wasserbedarf vornehmlich aus
Grundwasservorkommen gedeckt. Zum Schutz der Wasservorräte hat man
Wasserschutzgebiete errichtet, die vom Staatlichen Amt für Wasser und
Abfall ( StAWA ) mit Sitz in Stade verwaltet werden.
Die Wasserschutzgebiete sind in 3 Zonen aufgeteilt.
Die erste Zone, der Erfassungsbereich, soll den Schutz der
Trinkwasseranlage in der unmittelbaren Umgebung vor jeglichen
Beeinträchtigungen gewährleisten und ist dazu eingezäunt.
Die Zone II liegt in der unmittelbaren Umgebung der Zone I. Sie soll vor
Verunreinigungen durch pathogene Mikoorganismen und sonstigen
Beeinträchtigungen schützen.
Die Schutzzone III ist der unterirdische Zuflußbereich von 50 Tagen hier
gilt der Schutz von schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven
Verunreinigungen.
In allen drei Zonen ist die StAWA Stade beauftragt das Wasser mittels
Proben zu untersuchen. Das Wasser wird aus Prüfbrunnen gezogen, es handelt
sich also um Proben aus dem oberflächennahen Grundwasser.
Vor Ort wird die Probe auf: -Färbung
-Trübung
-Wassertemperatur
-pH-Wert
-Sauerstoffgehalt
-elektrische Leitfähigkeit
-und Geruch überprüft.
Im Labor werden die Parameter: -Karbonat und Gesamthärte
-Calcium
-Magnesium
-Kalium
-Eisen
-Mangan
-Aluminium
-Amonium
-Nitrit
-Nitrat
-Chlorid
-Sulfat
-Phosphat
-und Säurekapazität gemessen.
Auf humusarmen, intensiv bewitschafteten Standorten, sind die
Stickstoffverbindungen und das Kalium besonders auswaschungsgefährdet, und
können somit das Grundwasser belasten. Der Richtwert für Nitrat beträgt25
mg / l, der Grenzwert bei 50 mg / l. Der Grenzwert für Kalium liegt bei 1-
2 mg / l. Im oberflächennahen Grundwasser ( 20 - 30 Meter tief) kommt es
bereits zu einigen Überschreitungen der Grenzwerte. Man versucht deshalb
Wasser aus tieferen Erdschichten ( 170 - 200 Meter tiefe ) mit dem Wasser
aus flacheren Brunnen zu vermischen.
Zwischen der Tiefe der Brunnen und der Höhe der Nitatgehalte besteht
nämlich ein direkter Zusammenhang. Je tiefer der Brunnen, desto geringer
der Nitatgehalt.
Für Pflanzenschutzmittelrückstände gibt es den gesetzlich festgelegten
Null-Wert von 1 Mikrogramm je Liter. Dieser ist in der EU
Trinkwasserverordnung eingetragen. In zeitlicher Relation ausgedrückt
bedeutet dies 1 Sekunde in 317 Jahren.
Der Grundwasserschutz wird über den Wassergroschen finanziert, hierbei
handelt es sich um die Weitergabe entstandener Kosten an den
Endverbraucher. Pro m³ Wasser bezahlt man 10 Pfennig, dies sind pro Bürger
ca. 4 DM im Jahr. Dieses Geld wird dann für Förderungsprojekte in
Wasserschutzgebieten an Landwirte weitergegeben, und für dei Verwaltung
verwendet.
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