1. Europäische Währungsabkommen (EWA) /
Ziel ist die Regelung des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs. Mitgliedstaaten sind alle europäischen Staaten mit Ausnahme des Ostblocks.
2. Europäische Währungsfonds
Ziel ist die Förderung des Saldenausgleichs zwischen den Zentralbanken der EG-Länder und das Erhalten der Funktionstätigkeit des Währungssystems dieser Länder.
3. Internationale Währungsfonds (IWF)
Ziel ist eine enge Zusammenarbeit in allen Währungsfragen, der Abbau der Devisenbeschränkungen und die Hilfeleistung an Mitgliedsstaaten bei der Behebung von Zahlungsbilanzschwierigkeiten.
4. Weltbank (IBRD)
Ziel ist die Förderung der Investitionen für produktive Zwecke durch Kreditgewährung und technische Hilfe.
Unterorganisationen:
- International Finance Corporation (IFC)
- International Development Association (IDA)
- Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)
- Europäische Investitionsbank (EIB)
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