Aufgrund dieses Vertrags werden die nationalen Währungen durch eine einheitliche europäische Währung ersetzt, sofern die betreffenden Länder eine Reihe wirtschaftlicher Kriterien erfüllen
Januar 1994: Das Europäische Währungsinstitut wird gegründet
Juni 1997: Der Stabilitäts- und Wachstumspakt
Um den stabilen Wechselkurs zwischen dem Euro und den Währungen der EU-Länder, die dem Euro-Gebiet nicht angehören, zu gewährleisten. Ferner wird Einigung über die 'europäische' Seite der Euro-Münzen erzielt.
Mai 1998: Elf Länder qualifizieren sich für den Euro
1. Januar 1999: Die Geburt des Euro
Am 1. Januar 1999 wird der Euro zur gemeinsamen Währung von Österreich, Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal und Spanien. (Griechenland kommt am 1. Januar 2001 hinzu
1. Januar 2002: Euro-Banknoten und -Münzen werden eingeführt
Am 1. Januar 2002 werden die Euro-Banknoten und -Münzen in Umlauf gebracht. Ab diesem Zeitpunkt werden die Landeswährungen aus dem Verkehr gezogen. Dieser Übergangszeitraum endet am 28. Februar 2002. Danach ist der Euro die einzige gesetzliche Währung in den Ländern des Euro-Gebiets.
7. Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit
Europäische Bürger haben das Recht, überall in der Europäischen Union ohne Angst vor Verfolgung oder Gewalt in Freiheit zu leben. Gleichwohl haben die Europäer heute am meisten Angst vor der internationalen Kriminalität und dem Terrorismus.
Als die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gegründet wurde, standen EU-Maßnahmen in diesem Bereich noch nicht auf der Tagesordnung. In Artikel 3 des Vertrags von Rom heißt es nur, dass die Gemeinschaft "Maßnahmen hinsichtlich der Einreise in den Binnenmarkt und des Personenverkehrs im Binnenmarkt" ergreifen muss. Im Laufe der Zeit wurde jedoch klar, dass Freizügigkeit bedeutet, dass jeder überall in der EU den gleichen Schutz und den gleichen Zugang zur Justiz haben muss. Deshalb wurden die ursprünglichen Verträge geändert - zuerst durch die Einheitliche Europäische Akte, dann durch die Verträge von Maastricht und Amsterdam.
- Freizügigkeit
Die Freizügigkeit innerhalb der EU wirft für die Mitgliedstaaten die Frage der Sicherheit auf, da die Kontrollen an den meisten Binnengrenzen der Union abgeschafft worden sind. Als Ausgleich hierfür müssen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an den Außengrenzen der EU ergriffen werden. Da die Freizügigkeit innerhalb der Union auch für Kriminelle gilt, müssen die nationalen Polizei- und Justizbehörden eng zusammenarbeiten, um das internationale Verbrechen zu bekämpfen.
Freiheit, Sicherheit und Recht sind eng miteinander verbunden. Die Freiheit ist weitestgehend nutzlos, wenn die Menschen nicht in Sicherheit leben können und von einem Rechtssystem geschützt werden, auf das sich alle gleichermaßen verlassen können.
Das Ziel ist es nicht, eine ,Festung Europa' zu schaffen, sondern die legale Einreise und die Freizügigkeit in der Europäischen Union zu erleichtern. Gleichzeitig ist die EU entschlossen, das internationale Verbrechen und den Menschenhandel zu bekämpfen.
- Asyl- und Einwanderungspolitik
Europa ist stolz auf seine jahrhundertelange Tradition der Gastfreundschaft und seine Bereitschaft, Flüchtlingen, die sich Gefahren und Verfolgung ausgesetzt sehen, aus humanitären Gründen Asyl zu bieten. Heute stehen die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten vor dem drängenden Problem, wie die zunehmende Zahl der legalen und illegalen Einwanderer in einem Raum ohne Binnengrenzen zu bewältigen ist.
Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, ihre Vorschriften zu harmonisieren, so dass Asylanträge auf der Grundlage einheitlich anerkannter Prinzipien der gesamten Europäischen Union bearbeitet werden können. Sie setzten sich das Ziel, ein gemeinsames Asylverfahren zu beschließen und Personen, die Asyl erhalten haben, in der gesamten Union gleich zu behandeln. In der EU haben die Zuwanderer die gleichen Rechte und Pflichten wie die Unionsbürger. Der Umfang dieser Rechte und Pflichten hängt davon ab, wie lange sich die einzelnen Personen rechtmäßig in der Europäischen Union aufgehalten haben.
- Bekämpfung des internationalen Verbrechens
Um diese Politik tragfähig zu machen, muss die EU ein effizientes System zur Bewältigung der Zuwanderung einrichten, wozu auch gründliche Kontrollen an den Außengrenzen und wirksame Maßnahmen gegen illegale Zuwanderung gehören. Zur Bekämpfung von Schleuserbanden und Menschenhändlern, die Geschäfte mit der Not der Schwachen, insbesondere von Frauen und Kindern, machen, sind koordinierte Maßnahmen notwendig.
Das organisierte Verbrechen wird immer raffinierter und nutzt für seine Aktivitäten regelmäßig europäische oder internationale Netze. Der Terrorismus hat deutlich gezeigt, dass er überall in der Welt mit großer Brutalität zuschlagen kann. Deshalb wurde das Schengen-Informationssystem (SIS) eingerichtet, eine komplexe Datenbank, die es den Polizei- und Justizbehörden ermöglicht, Fahndungsdaten auszutauschen beispielsweise über gestohlene Fahrzeuge oder Kunstwerke bzw. Personen, die steckbrieflich gesucht werden, oder für die eine Ausweisung erwirkt wurde.
Eine der besten Möglichkeiten, Verbrecher dingfest zu machen, ist es, ihren illegalen Gewinnen nachzuspüren. Aus diesem Grunde, aber auch, um die Finanzierung von kriminellen Vereinigungen zu unterbinden, hat die EU Gesetze gegen die Geldwäsche verabschiedet.
Der bei weitem größte Fortschritt, der in letzter Zeit im Bereich der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz erzielt wurde, war die Schaffung von Europol. Diesem EU-Gremium gehören Polizei- und Zollbeamte an. Seine Aufgabe ist die Durchsetzung des Rechts in der gesamten Europäischen Union. Bekämpft wird eine Vielzahl internationaler Verbrechen: Drogenhandel, Handel mit gestohlenen Fahrzeugen, Schleuserkriminalität, sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern, Pornografie, Markenfälschungen, Handel mit radioaktiven und nuklearen Materialien, Terrorismus, Geldwäsche und Fälschungen von Euro-Noten.
Schluß
Eine Zukunft für Europa?
"Ein Tag wird kommen, wo alle Nationen dieses Kontinents ohne ihre besonderen Eigenheiten oder ihre ruhmreiche Individualität einzubüßen, sich eng zu einer höheren Gemeinschaft zusammenschließen und die große europäische Bruderschaft begründen werden. Ein Tag wird kommen, wo es keine anderen Schlachtfelder mehr geben wird als die Märkte, die sich dem Handel öffnen und der Geist, der sich den Ideen öffnet. Ein Tag wird kommen, wo die Kugeln und Bomben durch Stimmzettel ersetzt werden."
Victor Hugo sprach diese prophetischen Worte im Jahre 1849. Es dauerte über ein Jahrhundert, bis diese utopischen Voraussagungen wahr wurden. In der Zwischenzeit führten zwei Weltkriege und unzählige andere Konflikte auf europäischem Boden zu Millionen von Toten. Es gab Zeiten, in denen alles hoffnungslos schien. Heute, zu Beginn des 21. Jahrhunderts, sind die Aussichten besser und geben Anlass zu neuer Hoffnung. Europa steht jedoch auch vor neuen Schwierigkeiten und Herausforderungen.
Die Erweiterung der Union auf 25 Mitgliedstaaten ist entsprechend dem von den EU-Organen festgelegten Zeitplan vorangekommen. Wie ein Politiker aus den neuen Mitgliedstaaten sagte: "Europa ist es endlich gelungen, seine Geschichte mit seiner Geografie zu versöhnen". Zwischen 2007 und 2015 dürften zusätzliche Erweiterungen der Europäischen Union stattfinden. Bis dahin müssen die Staats- und Regierungschefs aufmerksam die öffentliche Meinung verfolgen und entscheiden, wo letztendlich die geografischen, politischen und kulturellen Grenzen der Union liegen.
Die Grundlage der EU ist ein Bündnis zwischen souveränen Nationen, die beschlossen haben, ein gemeinsames Schicksal zu teilen und ihre Hoheitsrechte nach und nach gemeinsam auszuüben.
Die gegenwärtige technologische Revolution führt zu einem grundlegenden Wandel des Lebens in den Industriestaaten, auch in Europa. Hierdurch entstehen neue Herausforderungen, die über die Staatsgrenzen hinausgehen
Die Verfassung ist ein weiterer wichtiger Schritt im Prozess der Zusammenführung der europäischen Nationen und Völker. Deshalb dürfte dies nicht der letzte Akt des großen Vorhabens der Gründungsväter der EU sein. Die politischen Strukturen Europas werden sicherlich entsprechend den anstehenden Herausforderungen weiterentwickelt werden.
Chronik der Europäischen Einigung
1948
7.-11. Mai
Haager Kongress: über 1 000 Delegierte aus rund 20 europäischen Ländern erörtern neue Formen der Zusammenarbeit in Europa. Sie sprechen sich für die Einrichtung einer Europäischen Versammlung' aus.
1949
27./28. Januar
Auf der Grundlage des Haager Kongresses wird der Europarat gegründet. Sein Sitz ist Straßburg.
Im selben Jahr beginnt er mit den Arbeiten an der Europäischen Menschenrechtskonvention, die 1950 in Rom unterzeichnet wird und im September 1953 in Kraft tritt.
Im Laufe der Zeit werden fast alle europäischen Länder Mitglied im Europarat.
1950
9. Mai
In seiner Rede stellt der französische Außenminister Robert Schuman den von Jean Monnet entwickelten Plan vor, die Kohle- und Stahlproduktion Frankreichs und der Bundesrepublik Deutschland zusammenzulegen und eine Organisation zu gründen, die den anderen europäischen Ländern zum Beitritt offen stehen sollte.
Seitdem kann dieses Datum als Geburtstag der Europäischen Union angesehen werden; der 9. Mai wird mittlerweile jedes Jahr als "Europatag" gefeiert.
1951
18. April
In Paris unterzeichnen sechs Länder - Belgien, Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, Luxemburg und die Niederlande -den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Er tritt am 23. Juli 1952 für einen Zeitraum von 50 Jahren in Kraft.
1955
1./2. Juni
Auf der Konferenz von Messina beschließen die Außenminister der sechs Länder, den Europäischen Einigungsprozess auf die Wirtschaft als Ganzes auszuweiten.
1957
25. März
In Rom unterzeichnen die sechs Länder die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). Sie treten am 1. Januar 1958 in Kraft.
1960
4. Januar
Auf Initiative des Vereinigten Königreichs wird in Stockholm das Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) zwischen einer Reihe europäischer Länder abgeschlossen, die nicht zur EWG gehören.
1962
30. Juli
Eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird eingeführt.
1963
14. Januar
Auf einer Pressekonferenz erklärt General de Gaulle, Frankreich werde Veto gegen den Beitritt des Vereinigten Königreichs zu den Europäischen Gemeinschaften einlegen. 20. Juli
In Jaunde wird ein Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und 18 afrikanischen Ländern unterzeichnet.
1965
8. April
Der Vertrag zur Fusion der Exekutiven der drei Gemeinschaften und zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission wird unterzeichnet. Er tritt am l. Juli 1967 in Kraft.
1966
29. Januar
Luxemburger Kompromiss'. Nach einer politischen Krise erklärt Frankreich sich bereit, wieder an den Tagungen des Rates teilzunehmen, fordert aber im Gegenzug die Beibehaltung der Einstimmigkeitsentscheidungen im Ministerrat, wenn "vitale Interessen" auf dem Spiel stehen.
1968
1. Juli
18 Monate früher als geplant werden die Binnenzölle für gewerbliche Erzeugnisse abgeschafft; der Gemeinsame Zolltarif wird eingeführt.
1969
1./2. Dezember
Auf dem Gipfeltreffen in Den Haag beschließen die Staats- und Regierungschefs der EWG eine Vertiefung des Europäischen Einigungsprozesses.
1970
22. April
In Luxemburg wird der Vertrag zur schrittweisen Finanzierung der Europäischen Gemeinschaften durch Eigenmittel' unterzeichnet; außerdem wird die Erweiterung der Befugnisse des Europäischen Parlaments beschlossen.
1972
22. Januar
In Brüssel werden die Beitrittsverträge zwischen den Europäischen Gemeinschaften und Dänemark, Irland, Norwegen sowie dem Vereinigten Königreich unterzeichnet.
24. April
Die sechs EWG-Mitgliedstaaten beschließen, das System der "Währungsschlange" einzuführen: die maximalen Schwankungsbreiten der Wechselkurse der Mitgliedstaaten dürfen nicht mehr als 2,25 % betragen.
1973
1. Januar
Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich treten den Europäischen Gemeinschaften bei, wodurch sich die Zahl der Mitgliedstaaten auf neun erhöht. Norwegen tritt aufgrund eines negativen Referendums nicht bei.
1974
9./10. Dezember
Auf dem Gipfeltreffen in Paris beschließen die Staats- und Regierungschefs der neun Mitgliedstaaten, dreimal jährlich im Europäischen Rat zusammenzukommen. Sie einigen sich ebenfalls auf Direktwahlen zum Europäischen Parlament und auf die Gründung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung.
1975
28. Februar
In Lomé wird ein Übereinkommen (Lomé I) zwischen der EWG und 46 Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) unterzeichnet.
22. Juli
Der Vertrag über die Erweiterung der Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments und die Gründung des Europäischen Gerichtshofes wird unterzeichnet. Er tritt am 1. Juni 1977 in Kraft.
1978
6./7. Juli
Auf dem Gipfeltreffen in Bremen regen Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland eine Neubelebung der Zusammenarbeit im Währungsbereich durch die Schaffung eines Europäischen Währungssystems (EWS) an, das an die Stelle der "Währungsschlange" treten soll. Das EWS tritt am 13. März 1979 in Kraft.
1979
28. Mai
Griechenland und die Europäische Gemeinschaft unterzeichnen den Vertrag über den Beitritt Griechenlands.
7. und 10. Juni
Zum ersten Mal wählen die Bürger der Mitgliedstaaten die 410 Mitglieder des Europäischen Parlaments direkt.
1981
1. Januar
Griechenland tritt als zehnter Mitgliedstaat den Europäischen Gemeinschaften bei.
1984
28. Februar
Das Esprit-Programm Europäisches strategisches Programm für Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Informationstechnologie wird angenommen.
14. und 17. Juni
Zweite Direktwahlen zum Europäischen Parlament.
1985
7. Januar
Jacques Delors wird Kommissionspräsident (1985-1995).
12. Juni
Die Europäischen Gemeinschaften unterzeichnen Beitrittsverträge mit Spanien und Portugal.
2.-4. Dezember
Auf der Tagung des Europäischen Rates von Luxemburg beschließen die Staats- und Regierungschefs der zehn Mitgliedstaaten die Einheitliche Europäische Akte', durch die die Römischen Verträge geändert werden und der Europäische Einigungsprozess eine neue Dynamik erhalten soll. Hierdurch wird der Weg für die Schaffung des Binnenmarkts bis 1993 geebnet.
1986
1. Januar
Spanien und Portugal treten den Europäischen Gemeinschaften bei, wodurch sich die Zahl der Mitgliedstaaten auf 12 erhöht.
17. und 28. Februar
Die Einheitliche Europäische Akte wird in Luxemburg und Den Haag unterzeichnet. Sie tritt am 1. Juli 1987 in Kraft.
1987
15. Juni
Beginn des Erasmus'-Programms zur Unterstützung junger Menschen, die ein Studium in anderen europäischen Ländern aufnehmen möchten.
1989
15. und 18. Juni
Dritte Direktwahlen zum Europäischen Parlament.
9. November
Die Berliner Mauer fällt.
9. Dezember
Auf der Tagung des Europäischen Rates in Straßburg wird die Einberufung einer Regierungskonferenz zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und zur politischen Union beschlossen.
1990
19. Juni
Das Übereinkommen von Schengen zur Abschaffung der Kontrollen an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften wird unterzeichnet.
3. Oktober
Deutschland wird wiedervereinigt.
14. Dezember
Beginn der Regierungskonferenzen zur WWU und zur politischen Union in Rom.
1991
9./10. Dezember
Der Europäische Rat von Maastricht verabschiedet den Vertrag über die Europäische Union, der die Grundlage für eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres und die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion bildet, zu der auch eine gemeinsame Währung gehört. Die intergouvernementale Zusammenarbeit in diesen Bereichen schafft gemeinsam mit dem bestehenden Gemeinschaftssystem die Europäische Union (EU). Die EWG wird in Europäische Gemeinschaft' (EG) umbenannt.
1992
7. Februar
Der Vertrag über die Europäische Union wird in Maastricht unterzeichnet. Er tritt am 1. November 1993 in Kraft.
1993
1. Januar
Verwirklichung des Binnenmarkts.
1994
9. und 12. Juni
Vierte Direktwahlen zum Europäischen Parlament.
24./25. Juni
Beim Europäischen Rat von Korfu unterzeichnet die EU Beitrittsverträge mit Österreich, Finnland, Norwegen und Schweden.
1995
1. Januar
Österreich, Finnland und Schweden treten der EU bei, wodurch sich die Zahl der Mitgliedstaaten auf 15 erhöht. Norwegen lehnt die EU-Mitgliedschaft per Referendum ab.
23. Januar
Eine neue Europäische Kommission nimmt unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Jacques Santer ihre Amtsgeschäfte auf (1995-1999).
27./28. November
Mit der EU-Mittelmeerkonferenz in Barcelona beginnt eine Partnerschaft zwischen der EU und den Ländern am südlichen Ufer des Mittelmeers.
1997
16./17. Juni
Der Europäische Rat von Amsterdam verabschiedet einen Vertrag, der der Europäischen Union neue Befugnisse und Zuständigkeiten verleiht.
2. Oktober
Der Vertrag von Amsterdam wird unterzeichnet. Er tritt am 1. Mai 1999 in Kraft.
1998
30. März
Einleitung des Beitrittsprozesses von zehn beitrittswilligen Staaten Mittel- und Osteuropas sowie Zyperns und Maltas.
3. Mai
Der Europäische Rat von Brüssel beschließt, dass elf EU-Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Spanien) die Kriterien für die Einführung der gemeinsamen Währung am 1. Januar 1999 erfüllen. Griechenland beteiligt sich zu einem späteren Zeitpunkt am Euro.
31. Dezember
Der Rat setzt die Wechselkurse zwischen den Währungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten und dem Euro unwiderruflich fest.
1999
1. Januar
Beginn der dritten Stufe der WWU: in elf EU-Ländern tritt der Euro an die Stelle der Landeswährungen. Die gemeinsame Währung wird auf den Finanzmärkten eingeführt. Von nun an ist die Europäische Zentralbank (EZB) verantwortlich für die EU-Geldpolitik, die in Euro festgelegt und durchgeführt wird.
24./25. März
Der Europäische Rat von Berlin genehmigt den Entwurf für den EU-Haushalt 2000-2006 im Rahmen der Agenda 2000'.
3./4. Juni
Der Europäische Rat von Köln beschließt, einen Konvent mit der Abfassung einer Europäischen Charta der Grundrechte zu beauftragen. Dem Konvent gehören neben dem Präsidenten der Europäischen Kommission Vertreter der Staats- und Regierungschefs der EU an.
Javier Solana wird zum Hohen Vertreter der EU für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ernannt.
8. und 13. Juni
Fünfte Direktwahlen zum Europäischen Parlament.
15. September
Eine neue Europäische Kommission nimmt unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Romano Prodi ihre Amtsgeschäfte auf (1999-2004).
15./16. Oktober
Der Europäische Rat von Tampere beschließt, aus der EU einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu machen.
10./11. Dezember
Der Europäische Rat von Helsinki, der sich hauptsächlich mit der Erweiterung der EU beschäftigt, erkennt die Türkei offiziell als Kandidaten für eine EU-Mitgliedschaft an und beschließt, die Verhandlungen mit den anderen 12 Bewerberländern zu intensivieren.
2000
23./24. März
Der Europäische Rat von Lissabon entwickelt eine Strategie zur Förderung der Beschäftigung in der EU, zur Modernisierung der Wirtschaft und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts in einem wissensbasierten Europa.
7./8. Dezember
In Nizza einigt sich der Europäische Rat auf einen neuen Vertrag, der das Entscheidungsfindungssystem der EU auf die Erweiterung vorbereitet. Die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission verkünden feierlich die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
2001
26. Februar
Der Vertrag von Nizza wird unterzeichnet. Er tritt am 1. Februar 2003 in Kraft.
14./15. Dezember
Der Europäische Rat in Laeken verabschiedet eine Erklärung zur Zukunft der Union. Hierdurch wird der Weg für die anstehende umfassende Reform der EU und die Einrichtung eines Konvents zur Erarbeitung einer Europäischen Verfassung geebnet. Valéry Giscard d'Estaing wird zum Präsidenten des Konvents ernannt.
2002
1. Januar
Einführung von Euro-Banknoten und -Münzen in den Ländern des Euro-Gebiets.
31. Mai
Alle 15 EU-Mitgliedstaaten ratifizieren gleichzeitig das Kyoto-Protokoll ein weltweites Übereinkommen zur Verringerung der Luftverschmutzung.
21./22. Juni
Der Europäische Rat von Sevilla erzielt Einigung im Hinblick auf eine EU-weite Asyl- und Einwanderungspolitik.
13. Dezember
Der Europäische Rat von Kopenhagen beschließt, dass zehn der Bewerberländer (Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien) der EU am 1. Mai 2004 beitreten können. Bulgarien und Rumänien dürften im Jahr 2007 beitreten.
Es wird beschlossen, dass Gespräche mit der Türkei begonnen werden können, wenn der Europäische Rat im Dezember 2004 auf der Grundlage eines Berichts und einer Empfehlung der Kommission beschließt, dass die Türkei alle Kopenhagener Kriterien' erfüllt.
2003
16. April
In Athen unterzeichnet die EU Beitrittsverträge mit Zypern, der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei und Slowenien.
10. Juli
Der Konvent zur Zukunft der Europäischen Union schließt seine Arbeiten am Entwurf einer Europäischen Verfassung ab.
4. Oktober
Beginn der Regierungskonferenz zur Erarbeitung eines neuen Vertrags unter Einbeziehung der Europäischen Verfassung.
2004
1. Mai
Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien treten der Europäischen Union bei.
10. und 13. Juni
Sechste Direktwahlen zum Europäischen Parlament.
2007
Vom Europäischen Rat in Kopenhagen 2002 gesetzter Termin für den EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens.
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