Die deutsche Bundesbank ist die Zentralbank der BRD mit Sitz in Frankfurt. 1957 wurde diese als Nachfolgeinstitut für die Bank deutscher Länder gegründet. Sie ist die Zentralnotenbank der BRD, dass heißt sie ist die Bank der Banken und des Staates, sie hat das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten und ist Trägerin der Währungspolitik. Die Hauptverwaltung der Bundesbank in jedem Bundesland heißt Landeszentralbank LZB. Organe der dt. Bundesbank sind der Zentralbankrat, das Direktorium und die vorstände der LZB. Die Währungs- und Kreditpolitik wird vom Zentralbankrat bestimmt. Die deutsche Bundesbank ist autonom, dass heißt soviel wie die Unabhängigkeit von Staat und gesellschaftlichen Gruppen ist rechtmäßig abgesichert. Sie ist an Weisungen der Regierung nicht gebunden und unterliegt keinerlei Kontrolle. Zu den Aufgaben der Deutschen Bundesbank gehören:
- die Versorgung der Wirtschaft mit Geld
- die Abwicklung des bankmäßigen Zahlungsverkehrs im Inland und Ausland
- die Mitwirkung bei der Bankaufsicht
- und sie ist die Hüterin der Geldwertstabilität
Seit 1.1.99 wurde die dt. Bundesbank zu einem Ausführungsorgan der Europäischen Zentralbank EZB, ebenfalls mit Sitz in Frankfurt. Die Aufgabe der Dt. Bundesbank gingen im wesentlichen auf die der EZB über.
In der BRD dominieren im Gegensatz zu anderen kontinentaleuropäischen Ländern wie z.b. Frankreich und England die Universalbanken.
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