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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Ethische aspekte - klonen



3.1

/ "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt", so beginnt das Grundgesetz. "Menschenwürde zeichnet den Menschen dadurch aus ,nicht auf einen Wert für etwas anderes reduzierbar zu sein. Sie ist Voraussetzung Rechte zu besitzen und zugleich Verpflichtung, grundlegende Rechte anderer zu achten Und sie ist das oberste Prinzip, das Moral und Recht verbindet. Falls nun das Klonen ein Verstoß gegen die Menschenwürde darstellt, wäre es grundsätzlich inakzeptabel"

(Graumann)

Aus dieser Formulierung stellt sich nun die Frage, ob einem geklonten Menschen auch diese Würde zu Teil wird? Da er die genetische Duplikation eines anderen Individuums wäre. Ist deshalb die Würde des Klons vielleicht schon "verbraucht", da es schon jemanden gibt der sie besitzt? Genau kann man dies nicht sagen, da diese Situation noch nie vorkam. Es wäre wohl eher ein psychologisches Problem für den Klon, weil er weiß, dass er nur eine Kopie eines anderen ist.

3.2

Aus jüdisch-christlicher sicht ist die menschliche Würde gottgegeben und zwar an jeden Menschen, da der Mensch als Ebenbild Gottes gilt und ihm deshalb eine besondere Stellung in der Natur zukommt. Schöpfungstheologisch ist deshalb das Klonen eines Menschen vollkommen abzulehnen. Der Mensch wäre nun nicht mehr als Ebenbild Gottes geschaffen, sondern als Ebenbild eines anderen Menschen "produziert". Eine kleinere Strömung der Kirche versteht den Menschen wegen seiner Gottesebenbildlichkeit als von ihm gesandten Gestalter. Aus dieser sicht können verändernde Eingriffe nicht nur als ethisch zulässig angesehen werden, sondern auch als geboten, da sie von Gott für den Menschen so Vorbestimmt seien.

3.3





-7-

Ein anderes relevantes Argument ist die Unnatürlichkeit eines Klons. Obwohl, wie bereits erwähnt, Klone auch auf natürlichem Weg auf diese Welt kommen können, stellt das gezielte klonen eines Menschen doch einen radikalen Eingriff in die Strukturen der menschlichen Fortpflanzung dar. Natürlich finden sich zu dieser Argumentation auch Gegenstimmen ein. Zum einen könne man nicht von der Unnatürlichkeit einer Handlung nicht auf ethische Unzulässigkeit schließen. Zum anderen greife der Mensch schon immer in die natürlichen Strukturen ein. Primär, vor allem in früheren Zeiten, um zu überleben. Des weiteren um die Vorstellung eines kultivierenden und gelingenden Leben zu verwirklichen. Deshalb geht mittlerweile nur sekundär um die Unnatürlichkeit, primär geht es darum einen potentiellen Werteverlust, der Werte, die unmittelbar mit der menschlichen Fortpflanzung verknüpft sind zu verhindern.

 
 

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