Die Sozialhilfe beantragt man in den lokalen Orts- und Bezirksämtern eines Ortes in dem man sich gerade aufhält. Der bei der Beantragung angegebene Wohn- oder Standort muss daher auch eingehalten werden, da wenn man in einen anderen Bezirk zieht, ein anderes Amt für die Sozialhilfe zuständig ist. Man beantragt bei dem zutreffenden Orts- oder Bezirksamt die Sozialhilfe schriftlich. Zur Beantragung kommen noch zahlreiche Dinge hinzu, die man dem Amt mitteilen und mitschicken muss. Die folgenden in Frage kommenden Unterlagen werden hierbei verlangt :
Lohn- und Gehaltsbescheinigungen, Rentenbescheid (Alters-, Witwen-, Erwerbs-, Berufs- oder Waisenrente), Kindergeldbescheid, Krankengeldnachweis, Wohngeldnachweis, Nachweise über Unterhaltsleistungen (z.B. Bescheid vom Jugendamt), Erziehungs- oder Mutterschaftsgeldbescheid, Ausbildungsvergütung, Berufsausbildungsbeihilfe, Bescheid über BaFöG, Pflegegeld- oder Pflegebeihilfebescheid, Blindengeldbescheid, Miet- oder Pachteinnahmen, Umsatzsteuervoranmeldung, Prognose über Vorraussichtlichen Gewinn, eine Bilanz d.h. eine Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmen- und Überschussrechnung, eine betriebswirtschaftliche Auswertung, Einkommenssteuererklärung
Desweiteren Genaue Auflistung von momentanen Geldmitteln:
Nebenverdienste (sonstige Einnahmen), Vermögen (Sparbücher oder sonstige Vermögenswerte), bei einer schwerwiegenden Krankheit ist ein ärztliches Attest erforderlich, Erwerbsunfähigkeitsbescheinigung, Unterhaltsurteile oder Unterhaltsvergleiche, Nachweise über Schulden, Nachweise über weitere Bealstungen oder Versicherungen (Hausrats-, Haftpflicht-, Kranken-, Lebensversicherung usw.), Schwerbehindertenausweis, Personalausweis, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
Diese Informationen sind für das Sozialamt von großer Bedeutung, da es mit diesen Informationen genau über die finanzielle Lage des Antragsteller bescheid wissen. Mit diesem Wissen kann nun ausgewertet werden, in welchem Umfang der Antragsteller ünterstützt wird.
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