Die hierbei entscheidende Frage ist, ob auch solche Reize eine Wirkung haben, die nie auch nur die Chance hatten, bewußt wahrgenommen zu werden.
G. Felser schreibt dazu: "Eine unterschwellige Wahrnehmung wird dann unterstellt,
wenn die Identifikation des dargebotenen Materials nicht besser ist als bloßes Raten und wenn gleichzeitig bestimmte Maße dafür sprechen, daß eine Reizverarbeitung stattgefunden hat. Solche Maße sind beispielsweise Reaktionszeiten bei Entscheid-ungsaufgaben, die das dargebotene Material betreffen, elektrodermale Haut-
reaktionen oder evozierte Potentiale auf der Großhirnrinde. Diese Maße zeigen also,
daß der Reiz verarbeitet wurde."
Allerdings fehlt für G.Felser ein Argument dafür, daß der Reiz wirklich unter-schwellig war. Er führt als eines der überzeugendsten Argumente dafür an, daß es sich um eine Unterschwelligkeit der dargebotenen Reize handelt, daß den Versuchspersonen für ein korrektes Wiedererkennen des dargebotenen Materials Geld angeboten wird. Geld wurde ihnen deshalb geboten, weil sehr oft behauptet wird, die Versuchspersonen seien einfach unwillig, die unterschwelligen Reize zu erkennen.
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