Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Wichtige artikel des bundes verfassungsgesetz



Artikel 1 - Bundes Verfassungsgesetz :

" Österreiche ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus"

Dieser Artikel hat mehrere Bedeutungen. Österreich ist laut diesem Satz eine Republik, eine Demokratie und zugleich ein Staat der auf der Herrschft des Rechts basiert. Die Republik ist eine Absage an die Monarchie. Demokratie bedeutet Volskherrschaft Das Volk bestimmt durch Wahlen oder Volksabstimmung
 unmittelbare - direkte Demokratie
oder durch verantwortliche Vertreter :
 mittelbare "repräsentative" - direkte Demokratie
das Staatsgeschehen.

Das Volk übt Einfluß durch:


 allgemeine Vertretungskörper (Nationalrat;Landtage)

( Gesetzgebung)
 Bundespräsidenten

(Verwaltung)
 Geschworenen- Schöffenamt

( Rechtsprechung)


Die Rechtsschöpfung wird in allgemeinen Vertretungskörpern vollzogen - die vom Volk bestimmt werden. Die Willensbildung in diesen Körperschaften erfolgt durch die Mehrheit der Mitglieder (Mehrheitsprinzip).

Artikel 18 - Bundes Verfassungsgesetz :

"Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden"


Dieser Absatz schränkt die Macht des Staates ein - beschränkt innerhalb der gültigen Gesetze.
Dies soll Mißbrauch vorbeugen. Um die Macht einzuschränken existieren Schutzeinrichtungen :
 Die Möglichkeit eine als Unrecht empfundene Entscheidung vor einer höheren Behörde
anzufechten.
 Exsitenz von rechtlichen Nachprünfgen - von den Ländern eingerichteten Verwaltungssenate, der
Verwaltungsgerichtshof
 Die strafrechtliche, zivilrechtliche und disziplinäre Verantwortlichekeit der Organe der Vollziehung
 Richter sind unabsetzbar und unversetzbar
Dies Verhindert, daß Politker oder sonstige Machtpersonen ihren Einfluß zu Mißbracuhen um Richter daran hindern ihrer pflichtnachzugehen.








Artikel 2 - Bundes Verfassungsgesetz :


"Österreich ist ein Bundssaat"
"Der Bundesstaat wird gebildet aus den selbständigen Ländern: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich ....."

Dieser Artikel besagt, daß Österreich zwar nach außen hin (völkerrechtlich) als eine Einheit erscheint., jedoch ist Österreich innerlich aber in den Bund ("Oberstaat") und in den neun Ländern ("Gliedstaaten") gegeliedert. Diese Einteilung äußert sich :
 Bundesrates - der einen Anteil an der Gesetzgebung des Bundes besitzt.
 Die Staatsgewalt ist aufgeteilt - Zuständikeit zur Gesetzgebung und Vollziehung nach Sachgebieten entweder dem Bund oder den Ländern übertragen ist.

Die zuletzt erwähnte Zuständigkeitsverteilung kann man in 4 Arten einteilen :


1 .) Gesetzgebung + Vollziehung = Bundessache


Dies bedeutet daß nur der Bund auf dem betreffenden Sachgebieten gesetzliche Regelungen treffen und diese auch vollzeihen.
Beispeile : Kredit - Börse- und Bankwesen - Zivil- und Strafrecht - Sozialversicherungswesen - Industrieangelegenheiten - militärische Angelegenheiten.


2. ) Gesetzgebung = Bundesache , Vollzeihung = Landessache


Gesetze werden vom Bund erlassen, werden jedoch von den Länder exekutiert.
Beispiele : Straßenpolzei, Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft, Volkswohnugswesen

3. ) Grundsatzgesetzgebung = Bundessache, Ausführungsgesetzgebung + Vollzieheng ) Landesache.

Sind Angelegenheiten, bei denen die Gesetzgebung über die Grundsätze dem Bund, die Erlassung von Ausführungsgesetzen und deren Vollzeihung aber dem Land obligt.
Beispiele : Armenwesen, Bodenreform, Mutterschafts - Säuglings- Jugendfürsorge - Pflegeanstalten - Kurortewesen


4. ) Gesetzgebung + Vollzeihung = Landessache


Die Länder verfassen und vollziehen Gesetze.
Beispiele : Bauwesen, Wohnungssanierung, Fremdenverkehr, Veranstaltungswesen , Feuerplizei, Bestattungswesen

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Klassischen Geschäfte der Kreditinstitute
indicator Umweltkatastrophen
indicator Koordination
indicator Installierung --
indicator Der Binnenhandel
indicator Wärmetod des Gefühls, Genetischer Verfall, Abreisen der Tradition
indicator Hintergründe -
indicator La Unión Transitoria de Empresas
indicator Firmengründung
indicator DIE ÖSTERREICHISCHE NEUTRALITÄT


Datenschutz
Zum selben thema
icon Buchführung
icon Kont
icon Arbeitslosigkeit
icon Handel
icon Ökonomie
icon Kosten
icon Rationalisierung
icon Umsatzsteuer
icon Steuern
icon Aktien
icon Kredit
icon Lohn
icon Euro
icon Bildung
icon Tarifrecht
icon Wettbewerb
icon Dividende
icon Vertrieb
icon Verpflichtungen
icon Sicherheit
icon Management
icon Gesellschaften
icon Inventur
icon Bank
icon Vollmachten
icon Marktforschung
icon Umstellung
icon Preis
icon Kaufvertrag
icon Globalisierung
icon Kapitalismus
icon Anleihen
icon Finanz
icon Regierung
icon Börse
icon Verhandlungen
icon Inflation
icon Versicherung
icon Zielgruppen
icon Valuten
icon Karte
icon Förderungen
icon Kalkulation
icon Politik
A-Z wirtschaft artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution