In den Werkstätten für Behinderte sind die Zivildienstleistenden in Zusammenarbeit und unter Anleitung von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bereichen Arbeitstrainingstechnik, Psychomotorik und Sport, Montage- und Verpackungsgruppen, Metallwerkstätten, Landschaftspflege, lektronikschrottrecycling, Holzverarbeitung und Hauswirtschaft aktiv. Die entsprechende Ausbildung zu Beginn ihrer Dienstzeit beläuft sich in der Regel auf zwei Wochen.
Der Aufgabenbereich umfaßt
· die individuelle Begleitung einzelner Beschäftigter außerhalb des Gruppenraumes
· die Unterstützung der Gruppe bei Fertigungsaufgaben in der Produktion
· die Aufsicht bei Pausen und bei Abwesenheit des hauptamtlichen Mitarbeiters
· Mitarbeit bei der Essensausgabe
· leichte pflegerischen Aufgaben oder Begleitung beim Toilettengang
· individuelles Arbeitstraining sowie
· die Mithilfe bei Aktionstagen und anderen Veranstaltungen in den Werkstätten
Bei der Auswahl des Tätigkeitsbereichs werden persönliche Neigungen und bereits vorhandene berufliche Qualifikationen der Zivildienstleistenden weitgehend berücksichtigt. Wichtig ist bei der Arbeit mit Behinderten die Bereitschaft, auf die Bedürfnisse des Einzelnen einzugehen, sein Vertrauen zu gewinnen und sie als vollwertige Menschen zu behandeln. Wie in allen sozialen Bereichen ist die Arbeit mit behinderten Menschen manchmal auch eine sehr große psychische Belastung.
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