Nach den Steuer- und Abgabenerhöhungen der alten Bundesregierung ist für die große Mehrheit der Bevölkerung die Grenze der Belastbarkeit erreicht. Ziel der neuen Bundesregierung ist es, die Gesamtbelastung bei Steuern und Abgaben zu senken.
Die neue Bundesregierung wird unmittelbar nach Amtsantritt ein Steuerentlastungsgesetz für eine große Steuerreform vorlegen. Ziele der Steuerreform sind die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, mehr Steuergerechtigkeit und eine deutliche Vereinfachung des deutschen Steuerrechts.
Zu dieser Steuerreform gehören:
- die Senkung der Steuersätze bei der Lohn- und Einkommensteuer
- eine Erhöhung des Kindergeldes
- eine Reform der Unternehmensbesteuerung zur Stärkung der Investitionskraft der
Unternehmen.
Die große Steuerreform entlastet die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen in drei Reformstufen in den Jahren 1999, 2000 und 2002. Diese Steuerreform ist solide finanziert und berücksichtigt die schwierige Finanzlage der Länder und Gemeinden. Die Entlastung erfolgt entsprechend dem schrittweisen Aufwuchs der Steuermehreinnahmen durch die vorgesehene Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage.
Die erste Stufe tritt zum 1. Januar 1999 in Kraft.
Sie umfaßt gegenüber dem Tarif 1998 folgende Maßnahmen:
- Anhebung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind von 220 DM auf 250 DM
- Verbesserung des Grundfreibetrages von 12.360 DM auf 13.020 DM, wie bereits
beschlossen
- Senkung des Eingangssteuersatzes von 25,9 Prozent auf 23,9 Prozent
- Senkung des Körperschaftsteuersatzes für einbehaltene Gewinne von 45 Prozent auf 40
Prozent
- Senkung des Spitzensteuersatzes für gewerbliche Einkünfte von 47 Prozent auf 45 Prozent
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