Die Abgeordneten tagen in Straßburg und Brüssel und können die Kommission kontrollieren, aber nicht wählen. Das Parlament muss dem Budget der Gemeinschaft und allen wichtigen Assoziationsabkommen und Beitrittsverträgen der EU zustimmen. Seine Abgeordneten werden seit 1979 alle fünf Jahre direkt gewählt. Die Anzahl der Abgeordneten eines Landes richtet sich nach dessen Einwohnerzahl. Mit Inkrafttreten der Beschlüsse von Maastricht wurde das Europäische Parlament in weiten Bereichen aufgewertet. Es erhält in etlichen Bereichen weitere Mitbestimmungsrechte und kann die Kommission auffordern, Vorschläge auszuarbeiten.
Der Präsident und die Mitglieder der Kommission müssen in Zukunft auch vom Parlament bestätigt werden. Derzeit hat Josè Marie GIL-ROBLES (F) den Vorsitz.
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