Die Pflegeversicherung betrifft alle krankenversicherten Bürgerinnen und Bürger. Ist man Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankernkasse, wird man automatisch auch Pflegemitglied dieser Krankenkasse. Hierzu benötigt er/sie keinen Antrag.
Die Wahl zwischen einer sozialen -oder privaten Pflegeversicherung, hat die Bürgerin oder Bürger, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Allerdings muss hier ein Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden.
Lässt man sich privat Krankenversichern, wird nun auch eine private Pflegeversicherung abgeschlossen.
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