Das Parlament übt die politische Kontrolle über die gesamte Tätigkeit der Union aus. Die Exekutivgewalt ist verteilt auf die Kommission und den Ministerrat, deren Vertreter regelmäßig vor dem Parlament erscheinen und Rechenschaft ablegen.
Haushaltsbefugnisse
Das Parlament stellt jährlich den Haushaltsplan der Union fest. Im Haushaltsverfahren kann es Änderungen am Vorentwurf der Kommission und am Entwurf des Rates Veränderungen vorschlagen. Bei Ausgaben für die gemeinsame Agrarpolitik und zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen hat der Rat das letzte Wort. Bei anderen Ausgaben wie Sozialprogramme, Regionalfonds, Umwelt - und Kulturprojekte entscheidet das Parlament eng zusammen mit dem Rat. Bei Ausnahmefällen hat das Parlament den Haushaltsplan abgelehnt, da seine Wünsche nicht angemessen berücksichtigt wurden. Der Haushaltsplan wird erst mit der Unterzeichnung des Parlamentspäsidenten rechtsgültig.
Die Kontrolle der Ausgaben ist die ständige Aufgabe des Ausschusses für Haushaltskontrolle. Er sorgt dafür, daß das Geld für die dafür vorgesehenen Zwecke ausgegeben wird und setzt sich dafür ein Betrügereien zu Lasten des Unionshaushaltes zu verhindern. Das Parlament prüft jährlich, wie die Kommission den Haushaltsplan ausgeführt hat, ehe es ihre Entlassung erteilt. Dabei stützt es sich auch auf den Jahresbericht des Rechnungshofes.
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