Jede umfassende GATT-Verhandlung wurde als eine bestimmte Runde benannt; die sogenannte Uruguay-Runde wurde 1986 mit dem Ziel eingeleitet, die Regeln des internationalen Handels zu aktualisieren und zu erweitern. Die grundlegende politische Bedeutung dieser Runde bestand - neben ihren zahlreichen technischen Errungenschaften - in der unmißverstöndlichen Botschaft, dass die Weltgemeinschaft an der Liberalisierung des Handels festhält, und dass jeder selbstzerstörerischen Rückkehr zur Protektionismus der 30er Jahre Einhalt geboten werden muss. Viele Teilnehmer sind überzeugt, dass, wäre die Uruguay-Runde gescheitert, selbst die Aufrechterhaltung des Status quo unmöglich gewesen wäre. Stattdessen hätten sich im Handel immer größere Spannungen bereitgemacht und die Regierungen wären unweigerlich versucht gewesen, eigene potektionistische Maßnahmen zu ergreifen. Die Verhandlungen zur Förderung des freien Handels basieren auf bestimmten Grundprinzipien: Verbot der Diskriminierung zwischen den Mitgliedern, d.h. niemand erhält Sonderkonzessionen; Gewährleistung der Gleichbehandlung von Einfuhrwaren und heimischen Waren auf den inländischen Märkten; schrittweise Erleichterung des Zugangs zu anderen Märkten. Die Verhandlungen umfassten nicht nur den Warenverkehr, sondern auch den kräftig expandierenden Dienstleistungssektor, der außerhalb des Geltungsbereichs des GATT liegt, obgleich er 20% des Handels insgesamt ausmacht. Es wurde versucht, die Rechte des geistigen Eigentums gebührend zu schützen und zu verhindern, dass Waren wie Computer-Software, Songs, Videos und verschiedenste Markenartikel wie zum Beispiel Uhren unbefugt imitiert und kopiert werden. Damit wurde das komplexe Gefüge zur Schlichtung internationaler Handelsstreitigkeiten erheblich verbessert und eine kohärente Verbindung zwischen dem Handel und anderen politischen Bereichen wie Wirtschaftswachstum und Entwicklung geschaffen, um auf diese Weise den Bedürfnissen der Entwicklungsländer gerecht zu werden. Die Verhandlungen waren nicht einfach. 117 teilnehmende Staaten und ein Vielzahl von konkurrierenden Interessen sorgten dafür, dass die langwierigen Verhandlungen von Krisen und Nachsitzungen geprägt waren. Endlich konnte im Dezember 1993 in Genf ein kompliziertes System von Vereinbarungen getroffen werden, mit dem sich alle Beteiligten einverstanden erklären konnten. Dieses Paket, dass unter der Bezeichung Schlussakte bekannt wurde, umfasst 29 einzelne Rechtstexte zu allen Aspekten der Verhandlungen sowie weitere 25 amtliche Erklärungen.
Die Auswirkugnen der Uruguay-Runde auf die EU
Im Brennpunkt der Bemühungen zur Förderung des internationalen Handels stehen von jeher drei Aspekte, die Exporteure abschrecken und die die inländische Industrie schützen können. An erster Stelle sind hier Zölle und Einfuhrabgaben zu nennen, die vor dem Absetzen der Waren entrichtet werden müssen. Doch es gibt auch nicht-tarifäre Handelshindernisse wie bestimmte technische Normen, die eingehalten werden müssen oder weitgefasste politische Maßnahmen, die dem Handel förderlich oder hinderlich sein können. Die Uruguay-Runde hat sich mit allen drei Aspekten befasst. Ursprünglich hatten sich die Verhandlungsführer das Ziel gesetzt, die Zollschranken binnen fünf Jahren um mindestens ein Drittel zu senken. Letztendlich einigten sie sich die wichtigsten Handelsnationen der Welt dann sogar auf noch deutlichere Kürzungen. Damit werden die Zölle für die Industrienationen im Schnitt von 5% auf 3,5% fallen. Die EU wird ihre Zölle von 6,8% auf 4,1% senken und die USA von 6,6% auf 3,4%. Vor den ersten GATT-Verhandlungen im Jahre 1947 lagen die durchschnittlichen Zölle weit höher als 40%. Da die Industrienationen auf einigen Gebieten die Zölle gänzlich abgeschafft haben, werden heute über 40% aller EU-Importe zollfrei abgewickelt.
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