Nachdem im vorhergehenden die Bedeutung der Instandhaltung im Kontext Wirtschaftlichkeit und Qualität angeschnitten wurde, soll zunächst der Begriff Instandhaltung näher erläutert werden.
In der DIN 31 051 steht die Instandhaltung als Obergriff für die Maßnahmen bzw. Funktionen "Wartung", "Inspektion" und "Instandsetzung".
Dieses Maßnahmenpaket ordnet technische Einrichtung nach eigentlicher und tatsächlicher Funktionsfähigkeit; dem Soll- und dem Ist- Zustand zu.
Dieser Zuordnung führt je nach Zustand der Maschine zur Durchführung von entsprechenden Maßnahmen.
Der Sollzustand charakterisiert den optimalen Funktionszustand der Anlage. Dieser optimale Zustand verändert sich im Lauf der Zeit. In Abhängigkeit vom Nutzungsgrad, Bedienungsfehlern, Intensität der Wartung sowie Umgebungseinflüssen wie Schwingungen, Wechselbeanspruchung (Ermüdung), Korrosion etc. nimmt die Funktionsfähigkeit, langfristig gesehen irreparabel ab (bis zur Entnahme aus dem Produktionsprozess und Austausch der Maschine).
2.1.1 Begriffe und Umfang der Instandhaltung
Die Instandhaltung umfasst bestimmte Maßnahmen die sowohl inhaltlich als auch begrifflich im Folgenden geklärt werden sollen.
2.1.1.1 Wartung
Die Wartung ergreift Maßnahmen "zur Bewahrung des Sollzustandes von technischen Mitteln eines Systems." Sie soll dazu führen, dass sich die Abnutzungsgeschwindigkeit einer Anlage verlängert. Dies erhöht nicht nur die Lebensdauer der technischen Einheit, sondern auch deren Arbeitssicherheit.
Wartungsmaßnahmen lassen sich u.a. in folgende Teilmaßnahmen gliedern (laut DIN 31051):
. Reinigen (Entfernen von Fremd- und Hilfsstoffen)
. Konservieren (Schutz gegen Fremdstoffe)
. Schmieren (Erhaltung der Gleitfähigkeit)
. Ergänzen (Hilfsstoffe nachfüllen)
. Auswechseln (Ersetzen von Hilfsstoffen und Kleinteilen)
. Nachstellen (Beseitigung einer Abweichung)
Die Wartung kann u.a. intervall- oder zustandsabhängig, kontinuierlich oder diskontinuierlich sowie manuell oder maschinell durchgeführt werden.
2.1.1.2 Inspektion
Die Inspektion beinhaltet Maßnahmen zur "Feststellung und Beurteilung des Istzustands von technischen Mitteln eines Systems" . Hierzu ist u.a. ein "Messen und Prüfen" notwendig, um den Zustand der Maschine zu beschreiben.
Damit ein aussagefähiger Soll- Ist- Vergleich zustande kommt, sollten stets die gleichen Betriebs- und Umweltbedingungen, Maßstäbe und Toleranzen usw. eingehalten werden. Ein alltägliches Beispiel ist hier die Ölstandskontrolle beim KFZ, welche nur bei warmen Motor und somit bei entsprechender Öl- Temperatur aussagekräftig ist.
Laut DKIN zählen Aktivitäten, die durch Gesetze oder Vorschriften ausgelöst werden und nur einen bestimmten Zustand bestätigen (Abnahme durch den TÜV usw.), sowie gleichzeitige Befundaufnahme während der Instandhaltung nicht zur Inspektion.
Auch die Inspektion lässt sich in verschiedene Teilmaßnahmen gliedern. Im Sinne der Instandhaltung kann folgende Unterteilung vorgenommen werden:
1. Den Istzustand der technischen Einrichtung feststellen
2. Istzustands- Informationen durch Vergleiche und Ermittelung der Abweichungen auswerten
3. Beurteilen des Istzustands
4. Entsprechende (Instandhaltungs-) Maßnahmen veranlassen
Ziel der Inspektion sollte es u.a. sein, Informationen für die Planung und Steuerung der Instandhaltungsmaßnahmen in bezug auf:
. die Häufigkeit und Qualität der Wartung,
. den Zeitpunkt der Wartung und/oder Instandsetzung
. den Umfang der Wartung und/oder der geplanten Instandsetzung
bereitstellen .
2.1.1.3 Instandsetzung
Die Instandsetzung, auch als Reparatur bezeichnet, beinhaltet Maßnahmen zur "Wiederherstellung des Sollzustandes von technischen Mitteln eines Systems" . Die DIN 31 051 nimmt eine einfache Einteilung der Instandsetzungsmaßnahmen in:
. Ausbessern (Instandsetzung durch Bearbeiten) und
. Austauschen (Instandsetzung durch Ersetzen) vor.
Eine ergänzende Einteilung bietet hier das DKIN an. Statt nach Teilmaßnahmen wird die Instandsetzung nach Art der Durchführung wie folgt unterteilt:
. Intervallabhängig: Je nach u.a. Stückzahl, Zeit oder Betriebszeit findet die Instandsetzung nach Ablauf eines vorgegebenen Intervalls statt.
. Zustandsabhängig: Der bei der Inspektion festgestellte Istzustand bestimmt den Zeitpunkt der erforderlichen Instandsetzung.
. Schadensbedingt: Bei Eintritt eines Schaden an der Anlage wird die Instandsetzung veranlasst.
. Geplante Instandsetzung: Maßnahmen, die nach Zeit, Art und Umfang geplant und durchgeführt werden, bevor ein Schadensfall auftritt.
. Vorbereitende Instandsetzung: Art und Umfang der Maßnahmen sind geplant, der Zeitpunkt der Durchführung ist jedoch offen
. Unvorhergesehene Instandsetzungen: Zeitpunkt, Art und Umfang der Maßnahme ist nicht geplant.
2.1.2 Ziele der Instandhaltung
Aufgabe der Instandhaltung ist der reibungslosen Ablauf bzw. die Sicherung des Produktionsprozesses. Hierzu werden folgende Ziele verfolgt:
. Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtung durch Instandhalten gewährleisten
. Instandhaltungskosten minimieren
. Ausfall- und dessen Folgekosten minimieren
. Nutzungsfähigkeit der Anlagen zu festgelegten Zeiten unter definierten Bedingungen zu erhalten
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