Pflegestufe
Eigenschaften
Finanzielle Unterstützung
Pflegestufe I -
Erhebliche Pflegebedürftigkeit
- mind. 1x täglich bei mind. 2 Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder der Mobilität
-zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötig
-wöchentliche Zeitaufwand der Pflegeperson mind. 1,5 Std./Tag im Durchschnitt
Sachleistung:*
384€
Geldleistung:**
205 €
Pflegestufe II -
Schwerpflegebedürftigkeit
- mind. 3x täglich bei der Körperpflege, Ernährung oder der Mobilität
-zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötig
-wöchentliche Zeitaufwand der Pflegeperson mind. 3 Std./Tag im Durchschnitt
Sachleistung:
921 €
Geldleistung:
410 €
Pflegestufe III -
Schwerstpflegebedürftigkeit
- jederzeit muss eine Pflegeperson unmittelbar erreichbar sein (Tag und Nacht)
-zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötig
-wöchentliche Zeitaufwand der Pflegeperson mind. 5 Std./Tag im Durchschnitt
Sachleistung:
1432 €
in Härtefällen:
1650 €
Geldleistung:
665 €
*Sachleistung = Pflegeeinsätze durch professionelle Pflegekräfte (Sozialstationen oder soziale Dienste)
**Geldleistung = Pflegegeld für pflegende Angehörige, Freunde oder Nachbarn, wenn diese die nötige Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert in Anspruch genommen werden.
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