Um es dem Verbraucher möglichst leicht zu machen sich über ein Produkt zu informieren gibt es eine gesetzliche und freiwillige Warenkennzeichnung, die Informationen über Produkt, Inhalt, Beschaffenheit und Qualität liefern sollen.
Gesetzliche Warenkennzeichnung sind z.b.:
Handelsklassen:
Die Klassen z.B.für Obst Extra( hervorragende Qualtität ),I( Gute Qualität ) ,II( marktfähige Qualität ),III( starke Mängel ), geben Aufschluss über die Qualität.
Für Geflügelfleisch sind dies die Klassen A,B,C
Lebensmittelkennzeichnungspflicht
Ist vorgeschrieben für verpackte Lebensmittel um täuschungen und gesundheitlichen Gefahren schützen. Folgende Angaben müssen gut sichtbar in deutscher Sprache vorhanden sein:
1. Anschrift des Herstellers oder eines in der EU Niedergelassenen Vertriebspartners.
2. handelsübliche Inhaltsbezeichnung
3. Verzeichnis der Zutaten
4. Menge,nach deutschen Maß und Gewicht
5. Mindesthaltbarkeitsdatum bei ordnungsgemäßer Lagerung
Eichgesetz
Da man bei vielen Verpackungen den Inhalt nicht abschätzen kann,muss aucf der Verpackung eine Inhaltsangabe gemacht werden, sodass der Käufer nicht über den tatsächlichen Inhalt hinweg getäuscht wird. Die Eichbehörden kontrollieren diese Mengen.
Preisangabenverordnung
Jeder Artikel soll mit einem Preis oder dem jeweiligen Stundensatz, z.B. bei Reparaturen in einer KFZ- Werkstatt oder beim Handwerker ausgewiesen sein, um einen Preisvergleich anstellen zu können.
Textilkennzeichnungsgesetz
Verlangt eine Kennzeichnung über Rohstoffgehalt, die angaben müssen auf einem Etikett, auf der Verpackung oder auf einem Aufdruck gemacht werden.
Beispiel für Lebensmittel, Eier:
Das Osterfest steht vor der Tür. Und was wären diese Feiertage ohne die obligatorischen bunten Eier? Doch immer weniger Verbraucher verstehen die Angaben auf den Eierpackungen. Keine andere Lebensmittelgruppe ist so überfrachtet mit gesetzlich vorgeschriebenen oder freiwilligen Deklarationen. Letztendlich sollen alle eine Hilfe
beim Einkauf sein. Ohne Leitfaden gibt es allerdings keinen Durchblick.
Sowohl verpackte als auch lose angebotene Eier müssen Angaben enthalten zur Güteklasse, Gewichtsklasse und zum Mindesthaltbarkeitsdatum. Außerdem sind bestimmte Verbraucherhinweise zur Lagerung vorgeschrieben,
und die Nummer der Packstelle ist anzugeben.
Bei verpackten Eiern müssen zusätzlich deren Anzahl sowie Name und Anschrift der Packstelle aufgeführt werden. Freiwillig sind dagegen Angaben wie der Legetag, das Verpackungsdatum, das empfohlene Verkaufsdatum und die Haltungsform der Legehennen.
Freiwillige Warenkennzeichnung
Erfolgt durch den Hersteller oder
Verbänden wie z.B.
TÜV, Technischer Überwachungsverein.
Diese Sicherheitszeichen weisen
auf Qualität und Sicherheit hin.
Umweltzeichen sind z.B.
"Blauer Engel" oder der
"Grüne Punkt".
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