Der Bundespräsident wird nicht direkt vom Volk gewählt, sondern von der Bundesversammlung. Diese setzt sich zu 50% aus dem Bundestag zusammen; die Restlichen werden von den Länderparlamenten gewählt. Die Bundesversammlung hatte bei der letzten Bundespräsidentenwahl 1206 Mitglieder. Die Kandidaten für die Präsidentenwahl müssen zur Wahl zu Bundestag berechtigt sein und das 40. Lebensjahr vollendet haben. Im ersten Wahlgang wird der Bundespräsident nach dem Prinzip der Mehrheitswahl gewählt.
Bekommt keiner der Amtsanwärter die Stimmenmehrheit wird im 2. Wahlgang nach der gleichen Methode gewählt. Ist dann noch immer keine Mehrheit für einen Kandidaten vorhanden, so wird im 3. Wahlgang der Präsident der die meisten Stimmen erhält. Dann ist der Präsident für 5 Jahre gewählt und kann maximal einmal wiedergewählt werden.
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