Sie beträgt in Österreich im Allgemeinen 20%, für gewisse Umsatzsteuer-begünstigte Produkte wie z.B.: Speisen, Getränke,... nur 10%.
Der österreichischen Umsatzsteuer unterliegen, unabhängig vom Sitz des Unternehmens:
- die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt
- der Eigenverbrauch im Inland
- die Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittlandsgebiet
- der innergemeinschaftliche Erwerb von Gegenständen
Der Umsatzsteuer leistende Unternehmer darf die Umsatzsteuer in der Rechnung NICHT gesondert ausweisen (Im Gegensatz zu den USA, in denen es z.B.: in Restaurants erlaubt ist die Umsatzsteuer getrennt anzuführen, und somit dem Kunden die Möglichkeit gibt zu sehen welchen Teil der Staat und welchen wirklich der Unternehmer erhält).
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