Die Aufgabe nach dem Schwerbehindertengesetz werden u.a. von Versorgungsämtern, der Arbeitsverwaltung und Hauptfürsorgestelle wahrgenommen.
Die Versorgungsämter stellen die Behinderung, den Grad der Behinderung und weiter gesundheitliche Merkmale fest. Außerdem stellen sie die Schwerbehindertenausweise aus. Die Bundesanstalt für Arbeit fördert die Einstellung schwerbehinderter Menschen und überwacht die Beschäftigungspflicht. Die Hauptfürsorgestellen schließlich kümmern sich um den besonderen Kündigungsschutz und die begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben(vgl. Soziale Sicherung im Überblick,1997,S.71)
|