1.4.4.1 Allgemeines
Die europäische Forschungspolitik hat die Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der europäische Industrie sowie die Verbesserung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel.
1.4.4.2 Großprojekte
Da die gemeinschaftlichen Maßnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung diejenigen der Mitgliedstaaten nur ergänzen sollen, kommt auch im Forschungsbereich dem Subsidiaritätsprinzip eine große Bedeutung zu. Die Gemeinschaft greift insbesondere Themen von europaweiter Bedeutung auf und fördert Großprojekte, deren Finanzierung die Kapazität einzelner Mitgliedstaaten übersteigt. Voraussetzung für eine effiziente Forschungspolitik ist eine Koordinierung der auf einzelstaatlicher und auf gemeinschaftlicher Ebene durchgeführten Maßnahmen.
1.4.4.3 Das Gesamtbudget
Das Gesamtbudget: 13 Milliarden ECU
Die EU faßt ihre Forschungsschwerpunkte in mehrjährigen Rahmenprogrammen zusammen. Das 4. Rahmenprogramm hatte eine Laufzeit von 1994-1998 und war mit einem Gesamtbudget von ca. 13 Milliarden ECU (180 Milliarden Schilling) ausgestattet. Es umfaßte 15 verschiedene Technologiebereiche (zB Informations-, Kommunikationstechnologien, Biowissenschaften, Umwelt, nicht-nukleare Energien etc.) sowie Maßnahmen zur Förderung der internationalen wissenschaftlichen Kooperation, der Mobilität von Wissenschaftern sowie zur Verbreitung und Verwertung von Forschungsergebnissen.
|