1948 als Ergänzung zu IWF und IBRD in Kraft getreten. Ziele:
größtmögliche Freiheit für den Welthandel
gleiche Zutrittsbedingungen zum Weltmarkt u. gleiche Handelsvorteile für alle Mitglieder
Kontrolle der Handelspolitik aller GATT-Staaten durch regelmäßige Länderprüfungen