Wichtige wirtschaftspolitische Gesetze:
1956: Gesetz über die "Deutsche Bundesbank"
- die Bundesbank erhielt eine eigene Autonomie
drei Ziele:
1) Stabilität des Preisniveaus
2) Reibungslosigkeit des Zahlungsverkehrs
3) Versorgung der Wirtschaft mit Geld
1957: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
1) gewährleistet den freien Wettbewerb
2) verbietet Kartelle (es gibt jedoch einige Ausnahmen)
3) Fusionen werden kontrolliert (Regelung in einer späteren Novelle)
1957: Gesetz zur Rentenreform ("Dynamisierung der Renten")
- Anpassung der Renten an die allgemeine Lohnsteigerung
1961: Außenwirtschaftsgesetz
- Aufhebung der Reglementierung des Außenhandels
(seit 1957 DM konvertierbar)
1967: Gesetz zur Sicherung des Wachstums und zur Stabilisierung der Wirtschaft
Holger Budelmann VWL III 01.11.1994 Seite 11
Arbeitsförderungsgesetz
- aktive Arbeitsmarktpolitik
- Qualifikation der Arbeitnehmer
- Umschulung in zukunftssichere Berufe
Dieses Gesetz soll eingreifen, bevor Leute ihre Arbeit verlieren, darum die
Bezeichnung "aktive" Arbeitsmarktpolitik.
Die 2. Phase kann in zwei Teilphasen eingeteilt werden:
1. Teilphase: Wirtschaftswunder
- stürmische Entwicklung
- reichlich, billige Arbeitskräfte
- starke Kapitalförderung durch den Staat
- hohe Nachfrage ("Nachholbedarf")
- deutsche Industrie füllte ein "Vakuum" auf dem Weltmarkt
- Staatseinnahmen stiegen stark an
2. Teilphase: Normalisierung
- Eingliederung der BRD in den normalen Wirtschaftszyklus
- Anwendung keynesianischen Instrumenten zur Wirtschaftsförderung
- stärkere staatliche Nachfrage (Investitionen)
Der Staat versuchte die wirtschaftliche Stabilität zu sichern und
Reformen durch zuführen.
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