Ein weiterer wichtiger Punkt in diesem Kontext ist die Individualität des Einzelnen. Ein geklonter Mensch teilt seine genetische Identität mit der des Zellspenders. Wird dadurch die menschliche Individualität in einer ethisch inakzeptablen Weise gefährdet? Eine Argumentation dagegen ist sicherlich, dass Klon und Spender, trotz gleicher genetischer Voraussetzung nicht exakt identisch sind. Ein Grund dafür ist der bisher noch bekannte Einfluss der mitochondrialen DNA. Außerdem kann es auch noch zu spontanen Mutationen an einigen Genen kommen. In der Regel sind diese Umstände allerdings sehr gering, so dass die genetische Zusammensetzung zwischen Ursprungorganismus und Klon zu größten Teilen Identisch ist.
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Ein zweites Argument verweist darauf, dass die menschliche Individualität nicht in der genetischen Konstitution aufgeht, obwohl sie mit Sicherheit einige Rahmenbedingungen vorgibt. Das entfalten der Individualität geschehe im Wechselspiel von Umwelt und eigener autonomer Selbstbestimmung, innerhalb dieser Rahmenbedingungen. Die menschlich Persönlichkeit ist nämlich nicht monokausal von der genetischen Konstitution abhängig. Deshalb ist auch die weit verbreitete Ansicht falsch, dass man durch die Duplikation eines verstorbenen, die Person "eins zu eins" wieder herstellen könne. Kritiker dieses Arguments unterscheiden nun zwischen qualitativer und personaler Individualität. Menschliche Individualität geht ihrer Ansicht nach nicht in einer reinen qualitativen Einmaligkeit auf, sondern bestehe vor allem in der individuellen Selbstentfaltung des Menschen als sich selbst bestimmende Person. Genau diese personale Selbstentfaltung werde auf ethisch bedenkliche Weise beeinträchtigt, falls die eigene genetische Konstitution identisch mit der eines anderen ist und diese nicht wie bei eineiigen Zwillingen zufällig und natürlich entstanden ist entstanden ist. Die Beeinträchtigung resultiere dabei aus dem Bewusstsein des Klons, dass die eigene Identität fremd zugewiesen ist oder eine andere imitiere. Aufgrund des dadurch resultierenden Selbst- und/oder Fremdverständnisses des Kopierten als Abbildung eines anderen werde die den Menschen kennzeichnende Spontaneität der eigenen personalen Selbstentfaltung. Außerdem wegen des möglichen Erwartungsdrucks, der auf dem Klon lastet.
3.4.2
Selbst wenn es nicht möglich sein sollte, definitiv zu klären ob und in welchem Umfang das Bewusstsein einer geteilten genetischen Identität die Spontaneität der Selbstentfaltung tatsächlich beeinträchtigt. Dies könnte aber ein ausreichender Grund sein das Klonen von Menschen ausnahmslos zu verbieten. Deshalb wird das Klonen von Menschen auch in nationalen und internationalen Gesetzen Richtlinien und Stellungnahmen kategorisch abgelehnt.
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