Die Hauptversammlung ist eine Zusammenkunft aller Aktionäre. Das Stimmrecht richtet sich nach dem Nennwert der Aktien, über die der Aktionär verfügt. Die Hauptversammlung ist mindestens einmal jährlich vom Vorstand zur Beschlußfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns einzuberufen. Darüber hinaus hat sie eventuell in zusätzlichen Sitzungen über Kapitalveränderungen, Umwandlung oder Auflösung zu beschließen. Die Hauptversammlung wählt aus dem Kreis der Aktionäre auf höchstens fünf Jahre den Aufsichtsrat.
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