Arten:
Offenes Verfahren: unbeschränkte Anzahl von Unternehmern, öffentliche Abgabe von Angeboten
Nicht offenes Verfahren: beschränkte Anzahl von Unternehmern
Verhandlungsverfahren: Es wird mit ausgewählten Unternehmen über gesamten Auftragsinhalt verhandelt.
Wahl:
Grundsätzlich offenes Verfahren.
Nicht offenes Verfahren ist zulässig, wenn:
. offenen Verfahren Aufwand wirtschaftlich nicht vertretbar wäre
. Leistung nur von beschränktem Kreis von Unternehmern ausgeführt werden kann
. Geheimhaltung gefährdet werden würde
. offene Verfahren erhebliche Verzögerungen mit sich bringen würde
. offene Verfahren widerrufen wurde
Verhandlungsverfahren ist dann zulässig, wenn:
. offenen und nicht offenen Verfahren Aufwand wirtschaftlich nicht vertretbar wäre
. eindeutige Beschreibung der Leistung nicht möglich wäre
. weiterer Auftrag über gleiche Leistung an ursprünglichen Auftraggeber; kein betragsmäßig höherer Preis üfr ursprüngliche Leistung verlangt; Zeitraum verhältnismäßig gering
. während der Ausführung geänderte Leistungen erforderlich werden können
. nur ein Unternehmer in Betracht kommt
. offenes und nicht offenes Verfahren widerrufen wurden (Erfolglosigkeit)
. offenes und nicht offenes Verfahren keine annehmbaren Ergebnisse gebracht haben
. Gefahr im Verzug
. Leistungen von Strafanstalten, Wohlfahrtsanstalt, Lehranstalten erbracht werden sollen
. nicht offene Verfahren Geheimhaltung gefährdet
. Kartellen
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