Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb/>
Verboten sind u.a.:
- Irreführende Angaben über das Produkt, Herkunft, Herstellung usw.
- Lockangebote, die nicht in ausreichender Stückzahl vorhanden sind
- Ausstechen und anschwärzen von Mitkonkurrenten
- Zusendung unbestellter Ware
- Telefon- und Faxwerbung
- Bestechung von Angestellten
Liegt ein solcher Fall vor, oder besteht der Verdacht ist in jedem Falle sinnvoll sich mit der verbraucherzentrale in Verbindung zu setzen, da diese Schritte gegen den unlauteren Wettbewerb einleiten können.
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