Eine einheitliche Währung bedeutet unwiderruflich feste Wechselkurse. Es besteht daher von verschiedenen Seiten Bedenken, daß das Wechselkursinstrument nicht mehr zur Bewältigung bestimmter Schwierigkeiten zur Verfügung stehen könnte. Aber dieses Instrument schafft nur unter ganz bestimmten Umständen und in der Regel nur vorübergehend Erleichterung. In den meisten Fällen kann solchen Schwierigkeiten besser mit anderen Mitteln wie der Fiskalpolitik oder dem Funktionieren der Arbeitsmärkte begegnet werden, die in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegen. Deshalb betont der Vertrag die Notwendigkeit eines hohen Maßes an Konvergenz und das Prinzip einer offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb. Gerät ein Mitgliedstaat durch außergewöhnliche Umstände, die nicht in seinem Einflußbereich liegen, in Schwierigkeiten, so sieht der Vertrag unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit der Gewährung eines finanziellen Beistands durch die Gemeinschaft vor, über die der Rat zu entscheiden hat.
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