Überwachung ist das Verfahren, mit dem der IWF die Wechselkurspolitik seiner Mitgliedsländer im Rahmen einer umfassenden Analyse der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der wirtschaftspolitischen Strategie eines jeden Mitgliedslandes beurteilt. Der IWF erfüllt die ihm obliegenden Überwachungsaufgaben durch: jährliche bilaterale Artikel-IV-Konsultationen mit einzelnen Ländern; halbjährliche multilaterale Überwachung im Zusammenhang mit seiner Beratung über die weltwirtschaftlichen Aussichten (WEO - World Economic Outlook); sowie vorsorgliche Kreditabkommen, erweiterte Überwachung und Programmaufsicht, die dem Mitgliedsland auch ohne Inanspruchnahme von IWF-Mitteln eine strikte laufende Beobachtung durch den Fonds zusichern. (Vorsorgliche Kreditabkommen dienen dem Zweck, das internationale Vertrauen in die Wirtschaftspolitik eines Mitgliedslandes zu stärken. Die Programmaufsicht kann die Aufstellung von Richtgrößen im Rahmen eines sogenannten ,,Schattenprogramms" beinhalten, sie bedeutet jedoch keine formelle Billigung durch den IWF.)
Finanzhilfen schließen Kredite und Darlehen ein, die der IWF Mitgliedsländern in Zahlungsbilanzschwierigkeiten zur Unterstützung ihrer wirtschaftspolitischen Anpassungs- und Reformmaßnahmen gewährt. Mit Wirkung vom 30. Juni 2000 unterhielt der IWF Finanzierungsvereinbarungen mit 90 Ländern für bewilligte Kredite in Höhe von insgesamt 49,5 Mrd. SZR (ungefähr 66,2 Mrd. US-$).
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