Kleinunternehmer mit nicht mehr als S 300.000,-- Jahresumsatz sind von der Umsatzsteuer befreit. Das heißt diese Unternehmer stellen ihre Lieferungen und sonstigen Leistungen ohne Umsatzsteuer in Rechnung. Sie müssen aber trotzdem eine Steuererklärung abgeben, wenn Sie mehr als S 100.000,-- Jahresumsatz erzielen.