o Kernelement des Wahlverfahrens: Zweiteilung der Stimmen (Zwei-Stimmen-System)
o Erststimme: Direktwahl einer Kandidatin / eines Kandidaten im Wahlkreis (als VertreterIn einer Partei oder als EinzelkandidatIn) à Direktmandat in Einerwahlkreisen
o Seit der Bundestagswahl 2002: Reduktion der Wahlkreise auf 299 (vorher: 328)
o Entscheidungsregel: relative Mehrheitswahl (Majorzregel)
o JedeR WahlkreissiegerIn zieht in den Bundestag ein
o Zweitstimme: Wahl einer starren Parteiliste auf Länderebene (Landesliste)
o Der Anteil der Zweitstimmen, den eine Partei erhält, bestimmt die Gesamtzahl ihrer Sitze im Bundestag à Die Zweitstimme ist entscheidend!
o Entscheidungsregel: Verhältniswahl (Proporzregel)
o Erhält eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach dem Anteil der Zweitstimmen zustehen, so bleiben ihr diese Mandate erhalten (Überhangmandate). Die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag erhöht sich damit vorübergehend. Ein proportionaler Ausgleich für die anderen Parteien findet nicht statt.
o Stimmen-Splitting: Wechsel der Parteipräferenz bei der Vergabe von Erst- und Zweitstimme (aus wahltaktischen Gründen: z.B. Unterstützung des kleineren Koalitionspartners à "Leihstimme")
Ø Kombination aus der Entscheidungsregel der Mehrheitswahl und dem Repräsentationsprinzip der Verhältniswahl
Ø Zur Berechnung der Mandatszahlen werden aber ausschließlich die Zweitstimmen herangezogen à das Proporzsystem ist eindeutig strukturgebend
Ø Durchbrechung des Proporzsystems durch Überhangmandate und Sperrklausel
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