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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Lohn

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Steuern

Umsatzsteuer

Steuern --



Definition:/ Alle Abgaben, welche der Staat von Bürgern oder Unternahmen zwangsweise, also ohne Anspruch auf Gegenleistung, erhebt.

Steuer sind im modernen Staat die wichtigste Einnahmequelle.



Geschichte



- Steuersystem = Ergebnis historischer Entwicklungen und politischer Kompromisse

- Steuern werden eingeführt, oft erhöht, seltener gesenkt, kaum abgeschafft, auch wenn sie ursprünglich nur vorübergehend erhoben werden sollten

- Anfangs war Steuer eine außerordentliche Einnahme, die in Ausnahmezeiten erhoben wurde

- Früher trugen Steuern nur einen kleinen Teil zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben bei

- Im Laufe der wirtschaftlichen Entwicklung hat sie sich zur wichtigsten Einnahmequelle des Staates entwickelt

- Einkommen- und Umsatzsteuer gehören bei uns zu den aufkommensstärksten Steuerarten



Steuerarten



Man kann einteilen, worauf sie erhoben werden und ob es sich um direkte oder indirekte Steuern handelt

Allgemein unterscheidet man folgende Steuerarten:

- Besitzsteuern: werden auf das Einkommen oder Vermögen erhoben (Einkommen-, Kapitalertrag-, Körperschaft- und Erbschaftssteuer)

- Verkehrssteuern: sind an einen rechtlichen oder wirtschaftlichen Vorgang wie an einen Kauf gebunden (Umsatz-, KFZ- oder Lotteriesteuern)

- Verbrauchssteuern: belasten den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren (Tabak-, Kaffee-, Mineralöl- und Stromsteuer)



Umsatzsteuer (MwSt)



- Eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates

- Wird auf fast alle Waren, Güter und Dienstleistungen erhoben

- Jeder Verbraucher zahlt den gleichen Umsatzsteuersatz von 19%

- Höhe der persönlichen Einkünfte spielt keine Rolle

- Allerdings gibt es einige wichtige Güter des täglichen Lebens, für die ein ermäßigter Steuersatz von 7% gilt und einige Leistungen, für die keine Umsatzsteuer fällig wird

- Für einige Waren wie Mineralöl, Tabak, Strom, Kinobesuch oder Branntwein sind neben der Umsatzsteuer noch spezielle Verbrauchssteuern fällig

- Umsatzsteuer trägt der Endverbraucher

- Allerdings muss der Produzent für jedes seiner Produkte die Umsatzsteuer abführen

- Die Belastung wird für ihn durch den sog. Vorsteuerabzug ausgeschlossen

- Dieser berechtigt den Unternehmer, die Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuer wieder abzusetzen, die er an andere Unternehmen in seinen Lieferantenrechnungen gezahlt hat



Einkommensteuer:



- Jeder muss die Einkommensteuer bezahlen; um sie zu berechnen werden alle Einkünfte addiert

- Dazu zählt jede Art von Einkommen

- Davon werden Fahrkosten, Fachliteratur und Vorsorgeversicherung abgezogen

- Es wird die Leistungsfähigkeit jedoch auch berücksichtigt; wenig Verdiener zahlen wenig oder gar keine Steuern

- Der Einkommenssteuertarif zeigt die Höhe der Steuerzahlung

- Ob man zuviel oder zuwenig Steuern bezahlt, wird bei einer Steuererklärung am ende des Jahres klar; das Finanzamt stattet dann die zuviel gezahlten Steuern zurück, bei zu wenig entscheidet es wenn z.B. der steuerpflichtige neben den Arbeitslohn noch andere Steuerpflichtige Einkünfte hatte, z.B. Mieteinnahmen

- Steuerpflichtig sind Arbeitnehmer sowie Gewerbetreibende; Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftssteuer; bei Personen Gesellschafter wird jede Person besteuert

- Die gesetzliche Grundlage bildet das Einkommenssteuergesetz (EstG)



Die einkommensteuer wird erhoben in Form von Lohnsteuer, Zinsabschläge, sowie Veranlagung auf Grund der Steuererklärung.

Selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte à Veranlagung auf Grund der Steuererklärung

Nichtselbständige Arbeit à Veranlagung a.G.d. Steuererklärung, Lohnsteuer

Kapitalvermögen à V.a.G.d.Se., Zinsabschlag

Sonstige Einkünfte à V.s.d.Se.

Gründen begünstigte Aufwendung (Subventionen)



Danach wird der progressive Steuertarif berechnet.





Nicht besteuert werden:

Grundfreibeträge zur Sicherung des Existenzminimums

Aufwendung der zur Erzielung des Einkommens notwendig sind (Werbung)

Aufwendung zu sozialen Sicherung, Vermögensbildung, spenden

Aus wirt. Oder sozial.politischen





Der Staat hat 3 Erhebungsformen zu seinen Einkommenssteuer-Einnahmen



1. Bei Einkünften aus nicht Selbständiger Arbeit ( Lohn, Gehalt) wird die einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn ( Lohnsteuer) erhoben: der AG behält sie ein und führt sie an das Finanzamt ab (Steuerabzugsverfahren)



2. Einkommensteuer wird nach Ablauf des jeweiligen Jahres nach dem einkommen veranlagt, dazu muss der steuerpflichtige bei seinem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung einreichen. Das Finanzamt teilt dann denn steuerpflichtigen mit, ob er Steuern nachzahlen muss oder bereits gezahlte Einkommenssteuer zurückbekommt.



3. Bei Einahmen aus Kapitalanlagen (z.B. Zinsen) wird Kapitalertragsteuer erhoben.





- Lohnsteuer trägt heute mit fast 1/3 zum gesamten Steueraufkommen bei

- Jedoch die deutschen Bürger empfinden die Besteuerung zu hoch



Steuerklassen:

Jeder Arbeitnehmer erhält von seiner Gemeinde bzw. Stadtverwaltung seine Lohnsteuerkarte, in der seine Steuerklasse eingetragen ist. Die Steuerkarte erhält von ihm sein Arbeitgeber.



Man unterscheidet in 6 unterschiedlichen Steuerklassen, die von der familiären Situation ausgehen.



Steuerklasse I: ist für ledige und geschiedene Arbeitnehmer

Steuerklasse II: für allein Erziehende mit min. 1 Kind im Haushalt

Steuerklasse III: bei Verheirateten

Steuerklasse IV: bei Verheirateten mit etwa gleichen Lohneinkommen

Steuerklasse V: Mitverdienender Ehegatte mit deutlich geringerem Einkommen als der andere Ehegatte der nach der SK III besteuert wird

Steuerklasse VI: Arbeitnehmer mit 2. und weiteren Beschäftigungsverhältnissen



Das heißt, neben den Einkommen berücksichtigt das Steuerrecht auch die persönlichen Lebensverhältnisse. Wer für den Ehepartner oder Kinder sorgt, zahlt in der Regel weniger Steuern als Alleinstehende.



Verwendung:



- Steuerneinammen teilen sich Bund, Länder und Gemeinden; sie finanzieren damit ihre öffentlichen Aufgaben

- Städte bezahlen Sozial- und Arbeitslosengeld

- Länder: Schule, Uni, Polizei und Gesundheitswesen

- Bund: soziale Sicherung, Verkehr oder Verteidigung

Dazu zählen: Leistung an die Rentenversicherung und Arbeitsmarkt ( ALG 2, Sofort-Hilfe-Programme)

- Verteidigung: Finanzierung von Soldaten, Zivildienstleistenden und Vorbereitung von Katastropheneisätzen Bildung und Forschung: Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen

- Verkehrssystem: Ausbau von Autobahn, Bundesstraßen, Schienen und Wasserstrassen

- Förderung der Infrastruktur in benachteiligten Regionen und Wirtschaftszweigen

- Förderung der Aktivitäten kleiner und mittelgroßer Unternehmen

 
 

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