Herstellung, Anbau, Verarbeitung, Handel, unerlaubter Erwerb und Veräußerung und Besitz Betäubungsmitteln stellt ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz da. Zu den im Gesetz aufgeführten Betäubungsmitteln zählen medizinische Mittel zur Schmerzbekämpfung ebenso wie die Rauschgifte Morphin, Opium, Haschisch, Kokain, Maskalin, Heroin und synthetisch hergestellte Drogen. Eine Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln wird ausschließlich für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke vom Bundesgesundheitsamt erteilt [z.B. an Ärzte und Apotheker].
Für besonders schwere Verstöße [gewerbsmäßiges oder bandenmäßiges Handeln, Gesundheitsgefährdung mehrerer Menschen, Besitz oder Abgabe größerer Mengen von Drogen] können hohe Strafen verhängt werden.
In Hinblick auf drogenabhängige Straftäter hat das Betäubungsmittelgesetz den sonst geltenden Strafzwang durch den Grundsatz ,,Therapie statt Strafe\" ersetzt.
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