Kammern sind die öffentlich-rechtlichen Verbände, die als Gesetzliche Interessensvertretungen für fast alle Erwerbstätigen eingerichtet sind (Ausnahme: öffentl. Dienst, einige freie Berufe, Geschäftsführer). Sie werden durch die Kammerumlage von 0,5% des Einkommens der Mitglieder finanziert. Die Funktionäre werden periodisch durch die Mitglieder gewählt. Viele der wahlwerbenden Gruppen sind Teile von Parteien oder enge Partner. Die Aufgabe der Kammern besteht in Serviceleistungen für ihre Mitglieder, Lobbying und Gesetze Begutachten.
Wirtschaftskammer (seit 1850, 320.000 Mitglieder):
Mitglieder sind alle natürlichen und juristische Personen, zu zum selbstständigen Betrieb eines Unternehmens berechtigt sind. Sie gliedert sich in 6 Sektionen (Gewerbe & Handwerk, Industrie, Handel, Geld-Kredit-Versicherungen, Verkehr, Tourismus & Freizeit) und 136 Fachbereiche.
Wichtiger Sozialpartner.
Kammer für Arbeiter und Angestellte (seit 1920, 2,6 Mio. Mitglieder):
Die Kammer ist in 9 Landeskammern organisiert. Sie beteut die Anliegen von Arbeitern, Angestellten, Lehrlingen, Karenzurlauber, Arbeitsloser und pensionierter Arbeitnehmer.
Die 9 Landwirtschaftskammern (seit 1922, 267.000 Mitglieder):
In der Bundesverfassung ist festgelegt, dass die Betreuung der Land- und Forstwirte den Ländern obliegt. Daher gibt es in jedem Bundesland eine eigene Landwirtschaftskammer. Auf freiwilliger Basis wurde die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern gegründet (zusammen mit dem Reiffeisenverband). Mitglieder sind alle haupt- und nebenberufliche Land- und Forstwirte sowie deren im Betrieb mitarbeitende Familienangehörige.
Bundeskonferenz der Kammer der freien Berufe (51.000 Mitglieder)
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