Den Frauen war es möglich, selbständig das Bürgerrecht zu erwerben. Im 14. und 15. Jahrhundert sind Frauen in vielen Handelsberufen und -sparten sowie in Handwerken nachzuweisen, wofür oft das Bürgerrecht notwendig war. Jedoch von Stadt zu Stadt in unterschiedlicher Qualität und Quantität vertreten.
Witwen führten die Handelsgeschäfte der Männer weiter.