Der Reichswart ist zuständig für strafrechtliche Ermittlungen gegen Angehörige des Reichsgerichtshofes, der Reichsgerichte, der Reichsanwaltschaft und der Reichspolizei und der Reichszollbehörde. Er führt die Dienstaufsicht über die Nachrichtendienste des Reiches.
Er leitet die Geheime Reichsbehörde zur Bekämpfung des Bestechungsunwesens, des Drogen- und illegalen Waffenhandels, des Bandenwesens, des Menschenschmuggels, des Frauenhandels und der Geldwäsche.
Der Reichswart wird vom Kaiser ernannt und entlassen.
Der Reichswart ist allein dem Kaiser verantwortlich, dessen Weisungen - auch bei der Stellenbesetzung - unterstellt und ihm allein rechenschaftspflichtig.
[Das staatliche Gewaltmonopol wird durch das, was irreführend und unscharf als \"organisierte Kriminalität\" bezeichnet wird, von innen her zersetzt. Gestützt auf das Große Geld haben sich parastaatliche Strukturen herausgebildet, die direkt auf den Behörden- Regierungsapparat Einfluß nehmen, um ungesetzliche Geschäftspraktiken gegen staatliche Repression zu schützen.
Diese Erscheinung ist schon nicht mehr, was gemeinhin unter \"Kriminalität\" gefaßt wird. Vielmehr handelt es sich, weil hier Macht gegen den Staat ausgeübt wird, um kriegsähnliche Prozesse. Dagegen sind die staatlichen Machtmittel anders als gegen die landläufige Kriminalität einzusetzen.
Der Reichswart wird nach Maßgabe kaiserlicher Erlasse eine Kampforganisation aufbauen, für deren personelle Besetzung zwecks Abwehr von Infiltrationsversuchen seitens der mafiotischen Strukturen die strengsten Anforderungen gelten.
Der Reichswart wird mit Befugnissen auszustatten sein, die weit über die Möglichkeiten der Strafprozeßordnung und der bestehenden Polizeigesetze hinausgehen.
Um den daraus entstehenden Gefahren wirksam begegnen zu können, ist der Reichswart unmittelbar der Aufsicht des Kaisers zu unterstellen.]
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