- das von Bismarck eingeführte Sozialversicherungswesen wurde in der Verfassung verankert
- man verbesserte die Leistungen durch erhöhte Rentensätze
- man sorgte für mehr soziale Gerechtigkeit
- Anerkennung neuer Berufskrankheiten (Invalidenrente)
- steigende Zahl an Ärzten, Krankenhäusern und Wohnungen (mit staatl. Mitteln gefördert)
Arbeitslosenversicherung
- sozialpolitische Reformen wegen dem anhaltendem Druck der organisierten Arbeitnehmerschaft und Heinrich Brauns als langjährigem, tatkräftigen Reichsarbeitsminister
- Gesetz über die Arbeitslosenvermittlung und -versicherung
- Schaffen einer Reichsanstalt sowie regionale und lokale Arbeitsämter und -vermittlung
- Finanzierung zu gleichen Teilen durch Beiträge der Arbeitnehmen und -geber
- das Fürsorgeprinzip wurde durch das Versicherungsprinzip abgelöst
- die Beitragshöhe war erst sehr niedrig angesetzt und durch Darlehen aus dem Reichshaushalt gestützt, dies wurde zum Streitthema zwischen Parteien, Unternehmerverbände und Gewerkschaften
Zerwürfnis der Tarifvertragsparteien
- Tiefe Kluft zwischen RDI und ADGB
- Gewerkschaften machten ein \"Programm für Wirtschaftsdemokratie\"
- sie wollten: - Ausbau des Arbeitsrechts, der Sozialpolitik und der innerbetrieblichen Mitbestimmungsrechte
- Erleichterung des Bildungszuganges für Arbeiter
- Vermehrung der \"gemeinwirtschaftlichen\" Betriebe
- paritätische Besetzung der Handels-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern
- Kontrolle der Großunternehmen durch Kartellämter und durch Arbeitnehmervertreter in der Geschäftsleitung
- Durchsetzung: wirtschaftlicher Bereich: ADGB, politischer Bereich SPD
- für Arbeitgeber war das die Kampfansage gegen die freie Unternehmerinitiative
- beim Ruhrstreit 1928 begann eine Kampagne gegen die staatl. Zwangsschlichtung bei Tarifkonflikten
- Flächentarifverträge: betriebl. Einzelvereinbarung zw. Unternehmensleitung & Belegschaft
- Ende 1928 standen sich Unternehmerverbände und Gewerkschaften unversöhnlich gegenüber - der Stinnes-Legien-Pakt vom Nov. 1918 war zerbrochen (Sozialverfassung)
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